Hallo,
meine Lebensgefährtin ist mit ihren beiden Kindern in August zu mir gezogen. Da ich selbst alleinerziehender Vater einer behinderten Tochter bin, haben wir uns entschlossen, dass sie erst mal nicht arbeiten geht sondern sich um die drei Kinder kümmert, bis sie hier fuß gefasst haben und intergriert sind. Die Dame vom zuständigen Finanzamt, die mir dann im August den Freibetrag für alleinerziehende aus der Steuerkarte ausgetragen hat, sagte, ich kann meine Partnerin in der Anlage Unterhalt geltend machen, und zwar mit bis zu ca 706€/Monat. So weit so gut.
ich habe mit Elster folgendes Problem:
Anlage Unterhalt gefüllt, bei Ziffer 3 "Verwandschaftsverhältnis" "Lebensgefährte" eingegeben. Das interessiert Elster jedoch nicht, ich bekomme die Meldung bei der Prüfung:
"Es wurde der Abzug von Unterhaltsleistungen für mindestens eine Person beantragt, die nicht in
gerader Linie mit dem/der Steuerpflichtigen verwandt ist. Für diese Person wurden keine
Abzugsbeträge ermittelt."
ja, wie krieg ich das Mädel jetzt da rein? Denn wenn ich in Zeile 39 ein Kreuzchen setze, dass sie meine Lebensgefährtin ist, dann meckert das Programm auch und sagt mir, dass ich in Ziffer 5 ein Land eintagen muss. Da es NICHT Ausland ist, habe ich "Deutschland" ausgewählt (ja, das geht). Voller Hoffnung auf "Prüfen" gegangen und dann:
"Unterhalt für Lebenspartner im Ausland beantragt, aber Haushalt liegt nicht im Ausland"
Wie komme ich aus der Nummer raus? Testweise als unterhaltsbedürftige Person "Schwester" eingegeben, und siehe da, Elster rechnet mir fast 1000 € mehr Erstattung aus, die ich nun gerne für meine Lebensgefährtin haben würde.
Heute mit der Dame vom Finanzamt telefoniert, sie weiss auch keinen Ausweg. Weis hier jemand was? Wäre klasse.
Gruß Markus
meine Lebensgefährtin ist mit ihren beiden Kindern in August zu mir gezogen. Da ich selbst alleinerziehender Vater einer behinderten Tochter bin, haben wir uns entschlossen, dass sie erst mal nicht arbeiten geht sondern sich um die drei Kinder kümmert, bis sie hier fuß gefasst haben und intergriert sind. Die Dame vom zuständigen Finanzamt, die mir dann im August den Freibetrag für alleinerziehende aus der Steuerkarte ausgetragen hat, sagte, ich kann meine Partnerin in der Anlage Unterhalt geltend machen, und zwar mit bis zu ca 706€/Monat. So weit so gut.
ich habe mit Elster folgendes Problem:
Anlage Unterhalt gefüllt, bei Ziffer 3 "Verwandschaftsverhältnis" "Lebensgefährte" eingegeben. Das interessiert Elster jedoch nicht, ich bekomme die Meldung bei der Prüfung:
"Es wurde der Abzug von Unterhaltsleistungen für mindestens eine Person beantragt, die nicht in
gerader Linie mit dem/der Steuerpflichtigen verwandt ist. Für diese Person wurden keine
Abzugsbeträge ermittelt."
ja, wie krieg ich das Mädel jetzt da rein? Denn wenn ich in Zeile 39 ein Kreuzchen setze, dass sie meine Lebensgefährtin ist, dann meckert das Programm auch und sagt mir, dass ich in Ziffer 5 ein Land eintagen muss. Da es NICHT Ausland ist, habe ich "Deutschland" ausgewählt (ja, das geht). Voller Hoffnung auf "Prüfen" gegangen und dann:
"Unterhalt für Lebenspartner im Ausland beantragt, aber Haushalt liegt nicht im Ausland"
Wie komme ich aus der Nummer raus? Testweise als unterhaltsbedürftige Person "Schwester" eingegeben, und siehe da, Elster rechnet mir fast 1000 € mehr Erstattung aus, die ich nun gerne für meine Lebensgefährtin haben würde.
Heute mit der Dame vom Finanzamt telefoniert, sie weiss auch keinen Ausweg. Weis hier jemand was? Wäre klasse.
Gruß Markus
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