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steuerpflichtiger Teil Halbwaisenrente: wie berechnen?

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    steuerpflichtiger Teil Halbwaisenrente: wie berechnen?

    Hallo zusammen,

    ich stehe vor der Anlage Unterhalt für meine Verlobte. Sie bezieht eine Halbwaisenrente (als einzige Einkünfte) von ca. 2500€/Jahr. Dazu kommt Bafög (Zuschuss ca. 2000€/Jahr).

    In der Anlage Unterhalt muss ich den steuerpflichtigen Anteil der Halbwaisenrente (bezogen seit 2008) eintragen. Die zuständige Rentenkasse hat ihr zwar eine Bescheinigung geschickt, aber diese gibt den Steuerpflichten Anteil nicht an. Stattdessen verweisen sie, auch auf Nachfrage, auf as Finanzamt, was wiederrum sagt, dass es dazu nichts sagen kann. Kurzum: Meine Idee ist natürlich es selbst zu berechnen. Für mich stellen sich dabei folgende Fragen:
    1. Ist überhaupt ein zu versteuernder Anteil vorhanden, da alles sowieso unter 8472€ bleibt?
    2. Muss ich mich mit dem Jahr 2008 an dieser Tabelle orientieren: http://www.deutsche-rentenversicheru...wird_node.html ?
    3. Wie konkret berechne ich das Ganze sonst bzw. komme auf eben diesen Wert (gerne anhand eines Beispiels)?

    Mit bestem Gruß

    #2
    AW: steuerpflichtiger Teil Halbwaisenrente: wie berechnen?

    Waisenrenten werden seit 2005 wie Leibrenten besteuert.

    Für die Ermittlung des steuerfreien Prozentanteils ist das Jahr des Rentenbeginns, also 2008 maßgeblich, der steuerfreie Rentenanteil ist dann aus dem Rentenbetrag im ersten vollen Rentenjahr zu berechnen.

    Wenn man diesen Jahresbetrag im ersten vollen Rentenjahr nicht kennt, kann man auch den Rentenanpassungsbetrag nicht korrekt ermitteln.

    Am einfachsten ist es, die steuerliche Bescheinigung bei der Rentenversicherung anzufordern oder den Belegabruf für den Empfänger der Waisenrente freizuschalten.

    Oder kannst du mit der Bescheinigung der Rentenkasse nur nicht umgehen?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: steuerpflichtiger Teil Halbwaisenrente: wie berechnen?

      Also, im Bescheid steht:
      - Rentenbetrag (siehe oben)
      - Im Rentenbeiträge enth. Rentenanpassungsbetrag ca. 300€
      - Eine vorhergehende Rente wurde in 2007 bezogen
      - Beitragsanteil gesetzl. Krankenversicherung an ZfA gemeldet: ca. 220€
      - Beiträge Pflegeversicherung: ca. 70€
      - auf dem Konto kam genau der Betrag Rentenbetrag -220-70 an

      Was muss ich denn nun dann eintragen als bezogene Rente bzw steuerpflichtiger Teil?

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        #4
        AW: steuerpflichtiger Teil Halbwaisenrente: wie berechnen?

        Füge bei einer Steuererklärung vorübergehend einfach eine Anlage R ein. Das kannst du auch bei deiner eigenen Erklärung machen.

        Dort gibst du den Rentenbetrag in Zeile 5 und den Rentenanpassungsbetrag in Zeile 6 ein.

        Der Beginn der Rente und die Laufzeit der vorhergehenden Rente gehören in die Zeilen 7 bis 9.

        Die KV- und PV-Beiträge musst du nicht verarbeiten.

        In der Vorausberechnung von ElsterFormular kannst du dir dann den steuerfreien und den steuerpflichtigen Rentenanteil anzeigen lassen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: steuerpflichtiger Teil Halbwaisenrente: wie berechnen?

          Danke!!!! Hat mir wesentlich geholfen! Ehrlich gesagt: auf die naheliegende Idee bin ich einfach nicht gekommen ^^...

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