Hallo,
bei der Entfernungspauschale gilt jetzt ja wieder die "alte" Regelung, es werden also nicht nur die Kilometer ab dem 1. Kilometer berücksichtigt, sondern - sofern die Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel die Entfernungspauschale überschreiten - auch diese höheren Aufwendungen berücksichtigt.
Wenn ich diese höheren Aufwendungen in Elsterformular, Anlage N, Zeile 46 eingebe, "beschwert" Elsterformular sich jedoch immer (bei Plausibilitätsprüfung vor Versand), dass dies nur möglich sei, wenn ich das Kreuz bei "Grad der Behinderung mindestens 70" mache, was ich jedoch nicht bin und daher auch nicht setzen will.
Ein Update bringt nichts (habe Version 10.1.0.0).
Was tun, um meine Steuererklärung auf den Weg zu bringen?
Da bei mir die Aufwendungen für die öffentlichen Verkehrsmittel definitiv höher sind als die Pauschale (0,30€/km), will ich diese auch auf jeden Fall angeben.
Danke,
Vognal
bei der Entfernungspauschale gilt jetzt ja wieder die "alte" Regelung, es werden also nicht nur die Kilometer ab dem 1. Kilometer berücksichtigt, sondern - sofern die Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel die Entfernungspauschale überschreiten - auch diese höheren Aufwendungen berücksichtigt.
Wenn ich diese höheren Aufwendungen in Elsterformular, Anlage N, Zeile 46 eingebe, "beschwert" Elsterformular sich jedoch immer (bei Plausibilitätsprüfung vor Versand), dass dies nur möglich sei, wenn ich das Kreuz bei "Grad der Behinderung mindestens 70" mache, was ich jedoch nicht bin und daher auch nicht setzen will.
Ein Update bringt nichts (habe Version 10.1.0.0).
Was tun, um meine Steuererklärung auf den Weg zu bringen?
Da bei mir die Aufwendungen für die öffentlichen Verkehrsmittel definitiv höher sind als die Pauschale (0,30€/km), will ich diese auch auf jeden Fall angeben.
Danke,
Vognal
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