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Unverständnis von Anlage K: Kindschaftsverhältnis und Übertragung des Freibetrags

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    Unverständnis von Anlage K: Kindschaftsverhältnis und Übertragung des Freibetrags

    Hallo zusammen,

    seit Tagen bin ich in der Suche von Antworte von meinen Probleme in Anlage K. Ich versuche den Fall zu erklären:

    Ich bin ein geschieden Vater mit einen Kind (Kind A) und bin seit 7 Jahre verheiratet mit einer geschieden Mutter mit zwei Kinder (Kind B und Kind C). Jetzt, zum Beispiel, Fall von Kind A. Kein volljährige Kind.

    In der Seite 1, Zeile 10, wäre leibliches Kind für mich und, in zweite Reihe, Stiefkind. Bis jetzt klar.
    Dann, in "Kindschaftsverhältnis zu anderen Person", was soll ich eintragen? die Daten von meiner Exfrau?
    Und in "Dauer des Kindschaftsverhältnis", wenn seit Jahre das Kind bei mir gehort?

    Dann kommt die zweite Punkt: "Übertragung des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf" Ich verstehe einfach nicht wie das ausfüllen soll. Ich zahle einfach alles und habe kein Kontakt mit meine Exfrau.

    Ich vermute, dass für die Kinder B und C wäre gleiche Lösung.

    Ich bedanke euch für ihre Hilfe im Voraus.
    Viele Grüsse,

    #2
    AW: Unverständnis von Anlage K: Kindschaftsverhältnis und Übertragung des Freibetrags

    Schade dass Du Deine Situation nicht geschildert hast. Ich geh davon aus dass es Dir um die Anlage Kind geht.

    Wo leben die Kinder? Wie alt sind sie?

    Zitat von Kirk Taison Beitrag anzeigen
    in "Kindschaftsverhältnis zu anderen Person", was soll ich eintragen? die Daten von meiner Exfrau?
    Die Daten von seiner Mutter.

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      #3
      AW: Unverständnis von Anlage K: Kindschaftsverhältnis und Übertragung des Freibetrags

      Hallo L. E. Fant,

      danke für deine Antwort.

      Die Kinder leben mit uns, in unsere Haus, seit Jahren und das ganze Zeit.

      Sie sind 11, 13 und 14 Jahre alt.

      Danke und viele Grüsse

      Kommentar


        #4
        AW: Unverständnis von Anlage K: Kindschaftsverhältnis und Übertragung des Freibetrags

        Zitat von Kirk Taison Beitrag anzeigen
        Hallo L. E. Fant,

        danke für deine Antwort.

        Die Kinder leben mit uns, in unsere Haus, seit Jahren und das ganze Zeit.

        Sie sind 11, 13 und 14 Jahre alt.

        Danke und viele Grüsse
        Wie L.E.Fant schon schrieb: Die Daten zur leiblichen Mutter.
        Gruss (S)stiller
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        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
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        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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          #5
          AW: Unverständnis von Anlage K: Kindschaftsverhältnis und Übertragung des Freibetrags

          Hallo stiller,

          danke auch für deine Bestätigung. Aber immer noch ist für mich unklar die nächste Fragen:


          Und in "Dauer des Kindschaftsverhältnis", wenn seit Jahre das Kind bei mir gehort?
          Was soll ich eintragen wenn die Kinder immer bei uns waren und nicht bei die Exfrau/Exmann?


          Und auch die zweite Punkt:


          Dann kommt die zweite Punkt: "Übertragung des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf" Ich verstehe einfach nicht wie das ausfüllen soll. Ich zahle einfach alles und habe kein Kontakt mit meine Exfrau.
          Welches Option zwischen Zeile 38 und 43 passt zum meinem Fall?

          Danke und viele Grüsse

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            #6
            AW: Unverständnis von Anlage K: Kindschaftsverhältnis und Übertragung des Freibetrags

            Dauer des Kindschaftsverhältnis:
            Deine Ex ist vom 01.01.-31.12. die leibliche Mutter, jedes Jahr.
            Gruss (S)stiller
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              #7
              AW: Unverständnis von Anlage K: Kindschaftsverhältnis und Übertragung des Freibetrags

              Danke wieder!

              jetzt mehr klar!

              Ich lese noch was ich für die zweite Punkt. Ich habe vergessen zu sagen (dass vielleicht hilft), in meiner Lohnsteuerbescheinigung steht als Zahl der Kinderfreibeiträge = 2.5

              Ist das ein Hinweis?

              Viele Grüsse

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                #8
                AW: Unverständnis von Anlage K: Kindschaftsverhältnis und Übertragung des Freibetrags

                Aus dem Eintrag in der Lohnsteuerbescheinigung kann man nur ablesen, dass bei dir nicht alle 3 Kinder voll angerechnet werden.

                Ich vermute, dass dir für Kind A nur der halbe Kinderfreibetrag eingetragen wurde.

                Wenn deine Exfrau Unterhalt für Kind A leisten würde, wäre das zunächst auch so in Ordnung. Du schreibst allerdings:

                Ich zahle einfach alles ...
                Nachdem das Kind A in eurem Haushalt lebt, kann dafür der Antrag nach Zeile 43 gestellt werden.

                Was die Kinder deiner jetzigen Ehefrau angeht, macht das ja bei einer Zusammenveranlagung überhaupt keine Probleme. Du musst nur aufpassen, dass deine jetzige Ehefrau nur bei Kind A als Stiefelternteil
                angekreuzt wird und du selbst bei den Kindern B und C, falls das keine leiblichen Kinder von dir sein sollten, wovon ich aufgrund der Angaben zum Alter der Kinder und zur Dauer der Ehe ausgehe.

                Das Kindergeld werdet ihr ja wohl für alle 3 Kinder erhalten.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Unverständnis von Anlage K: Kindschaftsverhältnis und Übertragung des Freibetrags

                  Hallo,
                  @Kirk Taison

                  Um einmal die Anlagenbegriffe zu klären, sonst geht es hier noch ewig so weiter trotz oder wegen Charlie24
                  Du redest hier von der Anlage KIND und NICHT von der Anlage K.
                  Die Anlage K ist etwas völlig anderes. Mehr dazu in Anlage Kind Zeile 41 u.42 außerdem im Internet

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

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                    #10
                    AW: Unverständnis von Anlage K: Kindschaftsverhältnis und Übertragung des Freibetrags

                    Du redest hier von der Anlage KIND und NICHT von der Anlage K.
                    Nachdem es die von ihm zitierten Zeilennummern (10 sowie 38 bis 43) in der Anlage K gar nicht gibt, bestehen m. E. keine ernsthaften Zweifel, dass es ihm um die Anlage Kind geht.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      AW: Unverständnis von Anlage K: Kindschaftsverhältnis und Übertragung des Freibetrags

                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Nachdem es die von ihm zitierten Zeilennummern (10 sowie 38 bis 43) in der Anlage K gar nicht gibt, bestehen m. E. keine ernsthaften Zweifel, dass es ihm um die Anlage Kind geht.
                      Hallo,

                      für dich nicht, aber für neue User (die können nocht alles wissen, so wie du).
                      Siehe die Verwechslungen AnlageU/Unterhalt, Anlage V (vorsorgeaufwand, AV, Vermietung und dergl


                      Gruß FIGUl
                      Gruß FIGUL

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                        #12
                        AW: Unverständnis von Anlage K: Kindschaftsverhältnis und Übertragung des Freibetrags

                        Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                        Hallo,
                        @Kirk Taison

                        Um einmal die Anlagenbegriffe zu klären, sonst geht es hier noch ewig so weiter trotz oder wegen Charlie24
                        Du redest hier von der Anlage KIND und NICHT von der Anlage K.
                        Die Anlage K ist etwas völlig anderes. Mehr dazu in Anlage Kind Zeile 41 u.42 außerdem im Internet

                        Gruß FIGUL
                        Hallo Figul,

                        ja, sorry, ich habe falsch geschrieben...ich kenne ein bisschen die Anlage K, aber hat nicht zu tun mit der Anlage Kind.

                        Danke!

                        - - - Aktualisiert - - -

                        Hallo wieder,

                        ich habe die Zeile 43 für die drei Kinder gehackt und als Zeittraum 01.01 - 31-12 und nach die Berechnung kommen die folgende Probleme:

                        AHW Abbruch-Hinweise
                        Anlage Kind: Soll für ein Kind ein hälftiger Kinderfreibetrag berücksichtigt werden, sind Angaben
                        zum Schulgeld bei nicht zusammen veranlagten Eltern erforderlich.

                        EHW Elster-/Steubel-Hinweise
                        Für das am 21.01.2003 geborene Kind wurde anhand der Angaben ein halber Kinderfreibetrag
                        berücksichtigt.


                        Weisst ihr woher das kommt?

                        Viele Grüsse und danke nochmal

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                          #13
                          AW: Unverständnis von Anlage K: Kindschaftsverhältnis und Übertragung des Freibetrags

                          Nein, das wissen wir nicht!

                          Anscheinend macht ihr keine Zusammenveranlagung, aus welchen Gründen auch immer!
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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