Hallo Leute,
ich habe ein paar Fragen an die Finanzprofis hier.
Ich lebe dauernd in einem Haushalt mit meiner Partnerin und wir sind nicht verheiratet.
1. Wie gebe ich Ausgaben bei den haushaltsnahen Dienstleistungen richtig an?
Bei Rechnungen an uns beide (z.B. best. Nebenkostenpositionen aus Mietverhältnis), gibt da jeder in seiner Erklärung die vollen Beträge an und das Amt teilt dies in 50:50 oder muss jeder die gleichen Ausgaben wie der jeweils andere auflisten und die Hälfte der Beträge eingeben? Was wenn nur einer in seiner Erklärung den Posten angibt, erhält er nur die Vergünstigung zu 50%?
2. Wenn ich möchte, dass nur ein im Haushalt lebender Steuererklärer 100% der Ausgaben angerechnet bekommen soll, geht dies?
(Ich habe den Punkt 76 so verstanden, ich trage dort 100% ein und schicke eine unterzeichnete Willenserklärung, inkl. der unter Punkt 75 bezeichneten Person, ans Amt)
3. wenn Punkt 2 zutreffend,
kann ich dann auch Rechnungen/Überweisungen angeben, die der jeweils andere überwiesen hat bzw. die auf den Namen des Anderen ausgestellt wurden?
Wenn nicht, wer kann/sollte diese geltend machen, der der sie nachweislich finanziell überwiesen hat oder der, auf dessen Namen sie ausgestellt/beauftragt wurden oder beide?
Vielen Dank
ich habe ein paar Fragen an die Finanzprofis hier.
Ich lebe dauernd in einem Haushalt mit meiner Partnerin und wir sind nicht verheiratet.
1. Wie gebe ich Ausgaben bei den haushaltsnahen Dienstleistungen richtig an?
Bei Rechnungen an uns beide (z.B. best. Nebenkostenpositionen aus Mietverhältnis), gibt da jeder in seiner Erklärung die vollen Beträge an und das Amt teilt dies in 50:50 oder muss jeder die gleichen Ausgaben wie der jeweils andere auflisten und die Hälfte der Beträge eingeben? Was wenn nur einer in seiner Erklärung den Posten angibt, erhält er nur die Vergünstigung zu 50%?
2. Wenn ich möchte, dass nur ein im Haushalt lebender Steuererklärer 100% der Ausgaben angerechnet bekommen soll, geht dies?
(Ich habe den Punkt 76 so verstanden, ich trage dort 100% ein und schicke eine unterzeichnete Willenserklärung, inkl. der unter Punkt 75 bezeichneten Person, ans Amt)
3. wenn Punkt 2 zutreffend,
kann ich dann auch Rechnungen/Überweisungen angeben, die der jeweils andere überwiesen hat bzw. die auf den Namen des Anderen ausgestellt wurden?
Wenn nicht, wer kann/sollte diese geltend machen, der der sie nachweislich finanziell überwiesen hat oder der, auf dessen Namen sie ausgestellt/beauftragt wurden oder beide?
Vielen Dank
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