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Studiengebühren steuerlich absetzen

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    Studiengebühren steuerlich absetzen

    Ich will meine Studiengebühren für das das Jahr 2016 bei der Einkommenssteuererklärung steuerlich absetzen

    Weil es per Definition ein Studium nach abgeschlossener Berufsausbildung eine Zweitausbildung ist muss dies laut google unter Werbungskosten geltend gemacht werden.

    Kann mir jemand sagen, in welche Zeilennummer diese einzutragen sind und ob bzw. was für ein Beleg vorgelegt werden muss?


    Leider wurde in den vergangenen Jahren bei der Einkommensteuererklärung versäumt, diese Studiengebühren anzugeben. Kann ich dies noch rückwirkend nachholen?

    #2
    AW: Studiengebühren steuerlich absetzen

    Werbungskosten gehören grundsätzlich mal in die Anlage N. Obwohl Deine Fragen nichts mit ElsterFormular zu tun haben: such ruhig mal ein bisschen im Forum. Deine Fragen werden beantwortet werden.

    Kommentar


      #3
      AW: Studiengebühren steuerlich absetzen

      Kann ich dies noch rückwirkend nachholen?
      Wenn du für diese Jahre bereits Einkommensteuerbescheide erhalten hat und die Einspruchsfrist abgelaufen ist: NEIN!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Studiengebühren steuerlich absetzen

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Wenn du für diese Jahre bereits Einkommensteuerbescheide erhalten hat und die Einspruchsfrist abgelaufen ist: NEIN!
        Ah mist, die Einspruchsfist für die Einkommensteuerbescheide für 2015 usw. sind bestimmt schon abgelaufen. Hätte ich das mal vorher gewusst.

        Wo kann ich die Studiengebühren denn jetzt eintragen, ist das Zeile 43 Werbungskosten: Fortbildungskosten? Und muss ich dem ElsterFormular noch einen Beleg(Kontoauszug) hinzufügen?

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          #5
          AW: Studiengebühren steuerlich absetzen

          Fortbildungskosten ist nicht schlecht!

          Die Einspruchsfrist gegen einen Steuerbescheid beträgt einen Monat ab Bekanntgabe. Als Zeitpunkt der Bekanntgabe gilt der 3. Tag nach Postaufgabe.

          Die Auswirkungen der Geltendmachung der Kosten eines Studiums sollte man auch nicht überschätzen. Viele Studierende arbeiten nur nebenbei und
          zahlen wegen eines zu geringen Einkommens ohnehin keine Steuern. Da wirken sich solche Kosten steuerlich erst dann aus, wenn sich unterm Strich
          ein negativer Gesamtbetrag der Einkünfte ergibt.

          Ob dein Versäumnis Nachteile für dich hatte, kannst du ja leicht selbst nachrechnen, wenn du das wissen willst.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Studiengebühren steuerlich absetzen

            Danke Charlie.

            Ich konnte dir jetzt nicht 100% folgen, aber ich arbeite Vollzeit 40 Stunden die Woche und zahle für ein Zweitstudium zwischen 500-600 Euro pro Jahr

            Wenn ich das im ELsterFormular unter Fortbildungskosten eingebe dann erhöht sich der Erstattungsbetrag um ca 250 Euro und das nur für ein Jahr.

            Kann ich mir dann ausrechnen, wie viel Geld ich wegen Unwissenheit liegengelassen haben

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              #7
              AW: Studiengebühren steuerlich absetzen

              Kann ich mir dann ausrechnen, wie viel Geld ich wegen Unwissenheit liegengelassen habe
              Das kannst du natürlich, die Frage ist, ob du das wirklich wissen willst? Ärgerlich ist es allemal!

              Wenn du deine Steuererklärung auch in den letzten Jahren mit ElsterFormular erstellt hast und die Elfo-Dateien noch verfügbar sind, kannst du es sogar ganz genau ausrechnen.
              Dazu rufst du im Menü Datei einfach das Untermenü Daten in neue Datei kopieren auf, trägst deine Studienkosten in der Anlage N nach und lässt die Steuerberechnung neu laufen.

              Helfen wird dir das aber nicht wirklich, denn nachträglich geht da nichts mehr.

              - - - Aktualisiert - - -

              Kleiner Nachtrag:

              Was mich allerdings schon ein wenig wundert, ist, dass du die Kosten deines Studiums auch nicht als Sonderausgaben geltend gemacht hast.
              Eigentlich kann man die Seite 2 des Hauptvordrucks doch nicht komplett überlesen?
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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