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Verlustvortrag Zweitausbildung Seminar und drumherum

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    Verlustvortrag Zweitausbildung Seminar und drumherum

    Liebe Elsterauskenner,

    Da ich erst eine Ausbildung gemacht hab, dann gearbeitet habe und nun im Studium bin, zählt das als Zweitausbildung und ich mache seit 2 Jahren so einen Verlustvortrag.
    Dazu eine Frage:
    Ich habe ein ziemlich teures zehntägiges Seminar gemacht, das freiwillig war, aber zur Staat***amensvorbereitung diente und die Veranstalter sagten, man könne es absetzen.
    Da es in einer anderen Stadt war, habe ich auch die Zugfahrkarten aufbewahrt.
    Meine Frage:
    Wo muss ich dieses Seminar eintragen? Und (wo) kann ich auch die Hin-und Rückfahrt von meiner Stadt in die Seminarstadt, sowie die täglichen Fahrten vom Hostel zum Seminar absetzen? Und die Hostelrechnung? Irgendeine Verpflegungspauschale noch oder sowas?
    Den ganzen anderen Studienkram hab ich immer in Anlage N -> Werbungskosten Zeile 41 geschrieben. Da ich ja kein Arbeitnehmer bin, zählt es ja auch nicht zu Reisekosten zur Fortbildung oder so...

    Über jede Hilfe wäre ich dankbar

    edit:
    Frage 2:
    Anlage Vorsorgeaufwand, Zeile 10: "Haben Sie zu Ihrer Krankenversicherung oder Ihren Krankheitskosten Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse, steuerfreie Arbeitgeberbeiträge oder steuerfreie Beihilfen?" Ja oder nein?
    Ich arbeite neben dem Studium nicht und muss deswegen meine Kranken-und Pflegeversicherung selbst zahlen (um die 90€ im Monat)
    Zuletzt geändert von AbraCadaver; 12.03.2017, 18:41.

    #2
    AW: Verlustvortrag Zweitausbildung Seminar und drumherum

    Hallo,

    korrekt wäre Zeile 43. Siehe kleinen Pfeil. Klick mal drauf

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Verlustvortrag Zweitausbildung Seminar und drumherum

      Also, Fortbildungskosten sind jedenfalls keine Arbeitsmittel. Am Ende ist es wahrscheinlich egal!

      Kommentar


        #4
        AW: Verlustvortrag Zweitausbildung Seminar und drumherum

        zu Frage 1
        Ist alles absetzbar.
        Warum sollte Dir das FA vorschreiben, welches Seminar Du besuchen darfst?

        Kommentar


          #5
          AW: Verlustvortrag Zweitausbildung Seminar und drumherum

          Zitat von AbraCadaver Beitrag anzeigen
          Ich arbeite neben dem Studium nicht und muss deswegen meine Kranken-und Pflegeversicherung selbst zahlen (um die 90€ im Monat)
          Bei 90 Euro im Monat geh ich davon aus dass da noch jemand was drauflegt!

          Kommentar


            #6
            AW: Verlustvortrag Zweitausbildung Seminar und drumherum

            Vielen Dank schon mal für alle Antworten! Ich habe nun alles in Zeile 43 gepackt. Mir war nicht klar, dass mein Studium als Forbildung zählt ^^

            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
            Bei 90 Euro im Monat geh ich davon aus dass da noch jemand was drauflegt!
            Was ist gemeint mit "drauflegt"? (die ersten Semester hab ich alles aus meinem Ersparten finanziert und nun bekomme ich für die letzten Semester Bafög, aber das muss ich ja nirgends im Verlustvortrag absetzen?) Oder war der Staat gemeint und somit soll ich "ja" anklicken ?

            Ich wollte eher wissen, ob ich ja oder nein anklicken soll.

            - - - Aktualisiert - - -

            Uuund gleich noch eine letzte Frage, dann hab ich alles:

            Anlage AV, Zeile 10 bzw 20: Ich bin für das Jahr 2015 unmittelbar / mittelbar begünstigt? So wie ich das aus den Kommentaren im Programm und meiner Internetrecherche lese, bin ich weder mittelbar noch unmittelbar begünstigt?
            Ich zahle zwar freiwillig in meinen Riesterfonds, aber bezahle ja momentan nicht in die staatliche Rentenversicherung. Ist das richtig dann?

            Dankeee schon mal wieder
            und einen schönen Sonntag!
            Zuletzt geändert von AbraCadaver; 12.03.2017, 19:02.

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              #7
              AW: Verlustvortrag Zweitausbildung Seminar und drumherum

              Bei 90 Euro im Monat geh ich davon aus dass da noch jemand was drauflegt!
              Falsch, mehr muss eine studentische Krankenversicherung nicht kosten. Also Zeile 10 oder 11 (je nach Jahr) ausnahmsweise Nein, was aber steuerlich keine Auswirkungen hat!

              Bei der Riester-Altersvorsorge bist du derzeit gar nicht begünstigt, das siehst du richtig!
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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