Ein herzliches Hallo in die Runde!
Ich bin seit ein paar Jahren angestellter Zahnarzt und plage mich jedes Jahr mit der Steuererklärung. Nun habe ich gelesen, Beiträge an das berufsständische Versorgungswerk (hier Zahnärztl. Versorgungswerk) können als Sonderausgaben im Formular Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden.
Nach Eintragung des Lohnsteuerauszuges des Jahres 2016 in Anlage N erscheinen Beiträge zum Versorungswerk (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) automatisch in der Anlage Vorsorgeaufwendungen in Zeile 4 und 9. Ist das schon alles? Muss ich noch mehr machen?
Mein Beitrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung (Basisversicherung) kommt in Zeile 8? Ist das korrekt?
Meine Frau (Ärztin) zahlt ebenfalls in (2 verschiedene) Berufsunfähigkeitsversicherungen ein. Diese sind aber noch nicht in die Basisversorgung "eingegliedert". Können diese Beiträge als Werbungskosten geltend gemacht werden?
Vielen Dank für die Hilfe!
Liebe Grüße
Martin
Ich bin seit ein paar Jahren angestellter Zahnarzt und plage mich jedes Jahr mit der Steuererklärung. Nun habe ich gelesen, Beiträge an das berufsständische Versorgungswerk (hier Zahnärztl. Versorgungswerk) können als Sonderausgaben im Formular Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden.
Nach Eintragung des Lohnsteuerauszuges des Jahres 2016 in Anlage N erscheinen Beiträge zum Versorungswerk (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) automatisch in der Anlage Vorsorgeaufwendungen in Zeile 4 und 9. Ist das schon alles? Muss ich noch mehr machen?
Mein Beitrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung (Basisversicherung) kommt in Zeile 8? Ist das korrekt?
Meine Frau (Ärztin) zahlt ebenfalls in (2 verschiedene) Berufsunfähigkeitsversicherungen ein. Diese sind aber noch nicht in die Basisversorgung "eingegliedert". Können diese Beiträge als Werbungskosten geltend gemacht werden?
Vielen Dank für die Hilfe!
Liebe Grüße
Martin
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