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Beitrag berufsständisches Versorgungswerk

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    Beitrag berufsständisches Versorgungswerk

    Ein herzliches Hallo in die Runde!

    Ich bin seit ein paar Jahren angestellter Zahnarzt und plage mich jedes Jahr mit der Steuererklärung. Nun habe ich gelesen, Beiträge an das berufsständische Versorgungswerk (hier Zahnärztl. Versorgungswerk) können als Sonderausgaben im Formular Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden.

    Nach Eintragung des Lohnsteuerauszuges des Jahres 2016 in Anlage N erscheinen Beiträge zum Versorungswerk (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) automatisch in der Anlage Vorsorgeaufwendungen in Zeile 4 und 9. Ist das schon alles? Muss ich noch mehr machen?

    Mein Beitrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung (Basisversicherung) kommt in Zeile 8? Ist das korrekt?


    Meine Frau (Ärztin) zahlt ebenfalls in (2 verschiedene) Berufsunfähigkeitsversicherungen ein. Diese sind aber noch nicht in die Basisversorgung "eingegliedert". Können diese Beiträge als Werbungskosten geltend gemacht werden?

    Vielen Dank für die Hilfe!
    Liebe Grüße
    Martin

    #2
    AW: Beitrag berufsständisches Versorgungswerk

    Zitat von EmkaY Beitrag anzeigen
    Ein herzliches Hallo in die Runde!

    .........
    Meine Frau (Ärztin) zahlt ebenfalls in (2 verschiedene) Berufsunfähigkeitsversicherungen ein. Diese sind aber noch nicht in die Basisversorgung "eingegliedert". Können diese Beiträge als Werbungskosten geltend gemacht werden?

    Vielen Dank für die Hilfe!
    Liebe Grüße
    Martin
    Hallo EmkaY,

    das kommt auch in die Anlage Vorsorgeaufwand auf Seite 2 gibt es eine passende Zeile.

    Tschüß

    Kommentar


      #3
      AW: Beitrag berufsständisches Versorgungswerk

      Es gibt zwar auf Seite 2 eine passende Zeile für eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die nicht Bestandteil einer Basisversorgung ist, aber zumeist gibt es keine steuerlichen Auswirkungen.

      Werbungskosten sind solche Beiträge ohnehin nicht, sie gehören zu den beschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben und fallen häufig den dafür geltenden Höchstbetragsregelungen zum Opfer.

      Also nicht wundern, wenn die Steuernachzahlung/-erstattung nach dem Eintrag unverändert bleib. Es liegt nicht an ElsterFormular!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Beitrag berufsständisches Versorgungswerk

        Hallo an alle,

        ich greife die Frage nochmal auf weil für mich noch etwas offen ist.

        Es betrifft die Steuererklärung für 2016.
        Als Ärztin zahle ich Beiträge an das Versorgungswerk statt in die gesetzliche Rentenkasse, die ich außer bei der Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 4 und 9, wo sie ja automatisch übernommen werden, wohl noch als Sonderausgaben absetzen kann.

        "Die Beiträge an berufsständische Versorgungseinrichtungen können bis zu einem Höchstbetrag von 20 000 Euro (bei zusammen veranlagten Ehepaaren 40 000 Euro) als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Tatsächlich abzugsfähig ist allerdings nicht der volle Betrag, sondern ein jährlich steigender Prozentanteil des nachgewiesenen Betrages." https://www.aerzteblatt.de/archiv/11...d-abzugsfaehig

        "Zu den Aufwendungen für die Altersvorsorge zählen die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, berufsständischen Versorgungseinrichtung, landwirtschaftlichen Alterskasse, Rürup-Rentenversicherung sowie seit 2014 zu einer Basis-Berufsunfähigkeitsversicherung (§ 10 Abs. 1 Nr. 2a EStG). Die Beiträge sind als Sonderausgaben absetzbar bis zu einem bestimmten Höchstbetrag, wirken sich allerdings bis zum Jahre 2025 tatsächlich nur mit einem bestimmten Prozentsatz steuermindernd aus.
        Im Jahre 2016 sind Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, berufsständischen Versorgungseinrichtung, landwirtschaftlichen Alterskasse, Rürup-Rente sowie zu einer bestimmten Berufsunfähigkeitsversicherung insgesamt absetzbar bis zu 22.767 Euro bei Ledigen und 45.534 Euro bei Verheirateten. Aber diese Beiträge wirken sich nur mit 82 % steuermindernd aus, also bis höchstens 18.669 Euro bzw. 37.338 Euro ."
        https://www.lohnsteuer-kompakt.de/st...bzugsbetrages/

        Die Frage ist jetzt, WO genau ich das eintragen soll. Irgendwo habe ich gelesen, dass es im Mantelbogen Seite 3 sein soll, aber da finde ich auch noch nichts passendes. Ich wäre für jede Hilfe dankbar!

        Mfg danzy

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          #5
          AW: Beitrag berufsständisches Versorgungswerk

          Zitat von danzy Beitrag anzeigen
          Hallo an alle,

          ich greife die Frage nochmal auf weil für mich noch etwas offen ist.

          Es betrifft die Steuererklärung für 2016.
          Als Ärztin zahle ich Beiträge an das Versorgungswerk statt in die gesetzliche Rentenkasse, die ich außer bei der Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 4 und 9, wo sie ja automatisch übernommen werden, wohl noch als Sonderausgaben absetzen kann.

          "Die Beiträge an berufsständische Versorgungseinrichtungen können bis zu einem Höchstbetrag von 20 000 Euro (bei zusammen veranlagten Ehepaaren 40 000 Euro) als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Tatsächlich abzugsfähig ist allerdings nicht der volle Betrag, sondern ein jährlich steigender Prozentanteil des nachgewiesenen Betrages." https://www.aerzteblatt.de/archiv/11...d-abzugsfaehig

          "Zu den Aufwendungen für die Altersvorsorge zählen die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, berufsständischen Versorgungseinrichtung, landwirtschaftlichen Alterskasse, Rürup-Rentenversicherung sowie seit 2014 zu einer Basis-Berufsunfähigkeitsversicherung (§ 10 Abs. 1 Nr. 2a EStG). Die Beiträge sind als Sonderausgaben absetzbar bis zu einem bestimmten Höchstbetrag, wirken sich allerdings bis zum Jahre 2025 tatsächlich nur mit einem bestimmten Prozentsatz steuermindernd aus.
          Im Jahre 2016 sind Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, berufsständischen Versorgungseinrichtung, landwirtschaftlichen Alterskasse, Rürup-Rente sowie zu einer bestimmten Berufsunfähigkeitsversicherung insgesamt absetzbar bis zu 22.767 Euro bei Ledigen und 45.534 Euro bei Verheirateten. Aber diese Beiträge wirken sich nur mit 82 % steuermindernd aus, also bis höchstens 18.669 Euro bzw. 37.338 Euro ."
          https://www.lohnsteuer-kompakt.de/st...bzugsbetrages/

          Die Frage ist jetzt, WO genau ich das eintragen soll. Irgendwo habe ich gelesen, dass es im Mantelbogen Seite 3 sein soll, aber da finde ich auch noch nichts passendes. Ich wäre für jede Hilfe dankbar!

          Mfg danzy

          Hallo,

          ich schlage Zeile 5 in der Anlage Vorsorgeaufwand vor.
          Den prozuentalen Anteil errechnet das FA

          GRuß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            AW: Beitrag berufsständisches Versorgungswerk

            Die Frage ist jetzt, WO genau ich das eintragen soll. Irgendwo habe ich gelesen, dass es im Mantelbogen Seite 3 sein soll, aber da finde ich auch noch nichts passendes. Ich wäre für jede Hilfe dankbar!
            Doppelt können die gleichen Beiträge natürlich nicht geltend gemacht werden! Hauptvordruck (Mantelbogen) ist nicht zutreffend.

            Wenn alle Beiträge auf der Lohnsteuerbescheinigung unter den Nummern 22b und 23b stehen, werden sie bei ElsterFormular automatisch in die Zeilen 4 und 9 der Anlage Vorsorgeaufwand übernommen.
            Damit sind sie dann auch vollständig erklärt.

            Nur Selbstzahler tragen die Beiträge (abzüglich etwaiger steuerfreier Arbeitgeberzuschüsse) in die Zeile 5 der Anlage Vorsorgeaufwand ein.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Beitrag berufsständisches Versorgungswerk

              Vielen Dank für die fixen Antworten!

              Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
              Hallo,

              ich schlage Zeile 5 in der Anlage Vorsorgeaufwand vor.
              Den prozuentalen Anteil errechnet das FA

              GRuß FIGUL

              Das geht nicht, bei Zeile 5 steht explizit "ohne Beiträge, die in Zeile 4 geltend gemacht werden"

              Ich habe es jetzt nur einmalig in Zeile 4 und 9 angegeben und das scheint plausibel. Danke Charlie24!

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                #8
                AW: Beitrag berufsständisches Versorgungswerk

                Ich habe es jetzt nur einmalig in Zeile 4 und 9 angegeben und das scheint plausibel.
                Das scheint nicht nur so, das ist plausibel!
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Beitrag berufsständisches Versorgungswerk

                  Zitat von danzy Beitrag anzeigen
                  Vielen Dank für die fixen Antworten!




                  Das geht nicht, bei Zeile 5 steht explizit "ohne Beiträge, die in Zeile 4 geltend gemacht werden"

                  Ich habe es jetzt nur einmalig in Zeile 4 und 9 angegeben und das scheint plausibel. Danke Charlie24!
                  Hallo,

                  und woher sollte ich das wissen, dass die Beiträge nicht in Zeile 5 gehören? (selbständig bzw. Selberzahler)
                  Bei deiner Frage musste ich davon ausgehen.
                  Da die Beiträge auf deiner Lohnsteuerbescheinigung vermerkt sind, war deine Frage vollkommen überflüssig
                  da die Daten in ElsterFormular übernommen werden und du in Zeile 4 und 9 gar nichts eintragen kannst entgegen deiner Behauptung Zitat:

                  Ich habe es jetzt nur einmalig in Zeile 4 und 9 angegeben

                  Gruß FIGUL
                  Zuletzt geändert von FIGUL; 31.01.2018, 18:16.
                  Gruß FIGUL

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                    #10
                    AW: Beitrag berufsständisches Versorgungswerk

                    ... und woher sollte ich das wissen, dass die Beiträge nicht in Zeile 5 gehören? (selbständig bzw. Selberzahler)
                    Wenn, dann aus dieser Formulierung der TE:

                    die ich außer bei der Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 4 und 9, wo sie ja automatisch übernommen werden, wohl noch als Sonderausgaben absetzen kann.
                    Darum habe ich ja darauf hingewiesen, dass doppelt geltend machen jedenfalls nicht geht.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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