Hallo zusammen,
ich bin nebenberuflich selbstständig und führe ein Kleinunternehmen.
Im Internet steht überall etwas anderes, wie ich genau dem Finanzamt mitteilen muss wie viel ich im Jahr 2016 Umsatz gemacht habe.
Muss ich als Kleinunternehmer unter 17.500€ Umsatz dennoch Anlage G ausfüllen?
Wenn ja, reichen da gewisse Felder aus?
Eigentlich müsste doch das EÜR Formular genügen oder? Hier kann ich aber nur bis 2015 auswählen, 2016 gibt es hier einfach nicht zur Auswahl.
Kann mir da jemand kurz auf die Sprünge helfen?
Vielen Dank im Voraus.
Freundliche Grüße, Marco
ich bin nebenberuflich selbstständig und führe ein Kleinunternehmen.
Im Internet steht überall etwas anderes, wie ich genau dem Finanzamt mitteilen muss wie viel ich im Jahr 2016 Umsatz gemacht habe.
Muss ich als Kleinunternehmer unter 17.500€ Umsatz dennoch Anlage G ausfüllen?
Wenn ja, reichen da gewisse Felder aus?
Eigentlich müsste doch das EÜR Formular genügen oder? Hier kann ich aber nur bis 2015 auswählen, 2016 gibt es hier einfach nicht zur Auswahl.
Kann mir da jemand kurz auf die Sprünge helfen?
Vielen Dank im Voraus.
Freundliche Grüße, Marco
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