Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

EÜR Kleinunternehmer

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    EÜR Kleinunternehmer

    Hallo zusammen,

    ich bin nebenberuflich selbstständig und führe ein Kleinunternehmen.

    Im Internet steht überall etwas anderes, wie ich genau dem Finanzamt mitteilen muss wie viel ich im Jahr 2016 Umsatz gemacht habe.

    Muss ich als Kleinunternehmer unter 17.500€ Umsatz dennoch Anlage G ausfüllen?
    Wenn ja, reichen da gewisse Felder aus?

    Eigentlich müsste doch das EÜR Formular genügen oder? Hier kann ich aber nur bis 2015 auswählen, 2016 gibt es hier einfach nicht zur Auswahl.

    Kann mir da jemand kurz auf die Sprünge helfen?

    Vielen Dank im Voraus.

    Freundliche Grüße, Marco

    #2
    AW: EÜR Kleinunternehmer

    Zur Gewinnermittlung erstellst du eine EÜR -Einnahmenüberschussrechnung-, ob formlos oder mit dem Formular EÜR bleibt dir überlassen.

    Den mittels der EÜR ermittelten Gewinn übernimmst du in die Anlage G zu deiner Einkommensteuererklärung.

    Zum Nachweis deiner Kleinunternehmereigenschaft reichst du außerdem eine Umsatzsteuererklärung ein.

    Außerdem bist du hier im Unterforum von ElsterFormular, bist aber vermutlich im ElsterOnline-Portal unterwegs, da kommen bestimmte Formulare erst am 21. März 2017!
    Zuletzt geändert von Charlie24; 17.03.2017, 21:09.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    Lädt...
    X