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steuerfreie Verpflegungszuschüsse 2016

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    steuerfreie Verpflegungszuschüsse 2016

    Hallo,

    ich habe in der Lohnsteuerbescheinigung 2016 in Zeile 20 einen Eintrag zu "Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit".
    Im Elsterformular müsste der Eintrag in Zeile 57 Anlage N getätigt werde.
    Meine Frage, ist dieser Eintrag eine Pflicht oder kann ich den Eintrag weglassen ohne Folgen.
    Der Aufwand wäre sehr hoch, 14 Auslandstätigkeiten in 7 verschiedenen Ländern, und mein Arbeitgeber hat alle steuerfrei erstattbaren Beträge gezahlt.
    Es wäre also ein Nullsummenspiel.
    Was meinen die Experten?

    #2
    AW: steuerfreie Verpflegungszuschüsse 2016

    Hast Du Probleme mit dem 0-Summenspiel?

    14 AT in 7 Ländern, da warens nur noch 7. Sehr aufwändig, muss ich mal sagen!
    Zuletzt geändert von stiller; 19.03.2017, 12:16.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: steuerfreie Verpflegungszuschüsse 2016

      Nein, aber eben keine Lust auf den Aufwand wenn sowieso nichts für mich rauskommt.

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        #4
        AW: steuerfreie Verpflegungszuschüsse 2016

        Zitat von vosisaan Beitrag anzeigen
        Nein, aber eben keine Lust auf den Aufwand wenn sowieso nichts für mich rauskommt.
        Wir haben keine Lust, über nichts im Forum zu posten!
        Gruss (S)stiller
        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
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        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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          #5
          AW: steuerfreie Verpflegungszuschüsse 2016

          Zitat von vosisaan Beitrag anzeigen
          Hallo,

          ich habe in der Lohnsteuerbescheinigung 2016 in Zeile 20 einen Eintrag zu "Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit".
          Im Elsterformular müsste der Eintrag in Zeile 57 Anlage N getätigt werde.
          Meine Frage, ist dieser Eintrag eine Pflicht oder kann ich den Eintrag weglassen ohne Folgen.
          Der Aufwand wäre sehr hoch, 14 Auslandstätigkeiten in 7 verschiedenen Ländern, und mein Arbeitgeber hat alle steuerfrei erstattbaren Beträge gezahlt.
          Es wäre also ein Nullsummenspiel.
          Was meinen die Experten?
          Hallo,

          der Sachverhalt trifft auch bei einem Familienangehörigen auf. Nur noch im größeren Umfang
          Ich löse dies seit einigen Jahren so:
          Zeile 55 1.Land gebe ich ein lt.Abrechnungen.
          Suche mir einen ungefähr passenden Tagessatz (Beispiel 99Tage x44€) ist der Betrag höher als die Steuerfreie Leistung des AG
          trage ich die Differenz in Zeile 55 Kürzungsbeitrag... ein
          In Zeile 57 Steuerfreier Beitrag ergibt Nullsummenspiel.
          Hat bis jetzt immer geklappt.
          Die Abrechnung musst du natürlich haben Falls eine Nachfrage kommt.
          Aber nach meinen Erfahrung passiert das nicht. Es ist ja ein Nullsummenspiel

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            AW: steuerfreie Verpflegungszuschüsse 2016

            Wenn dein Arbeitgeber alle steuerfrei erstattbaren Beträge gezahlt hat und das auch in der Lohnsteuerbescheinigung vermerkt ist, kommst du um den den Erklärungsaufwand nicht herum.

            Sonst kommt nämlich für dich eine Nachversteuerung der steuerfreien Erstattungen raus und das wäre kein Nullsummenspiel!
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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