Hallo,
ich habe in der Lohnsteuerbescheinigung 2016 in Zeile 20 einen Eintrag zu "Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit".
Im Elsterformular müsste der Eintrag in Zeile 57 Anlage N getätigt werde.
Meine Frage, ist dieser Eintrag eine Pflicht oder kann ich den Eintrag weglassen ohne Folgen.
Der Aufwand wäre sehr hoch, 14 Auslandstätigkeiten in 7 verschiedenen Ländern, und mein Arbeitgeber hat alle steuerfrei erstattbaren Beträge gezahlt.
Es wäre also ein Nullsummenspiel.
Was meinen die Experten?
ich habe in der Lohnsteuerbescheinigung 2016 in Zeile 20 einen Eintrag zu "Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit".
Im Elsterformular müsste der Eintrag in Zeile 57 Anlage N getätigt werde.
Meine Frage, ist dieser Eintrag eine Pflicht oder kann ich den Eintrag weglassen ohne Folgen.
Der Aufwand wäre sehr hoch, 14 Auslandstätigkeiten in 7 verschiedenen Ländern, und mein Arbeitgeber hat alle steuerfrei erstattbaren Beträge gezahlt.
Es wäre also ein Nullsummenspiel.
Was meinen die Experten?
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