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Günstigerprüfung bei KAP reagiert nicht

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    Günstigerprüfung bei KAP reagiert nicht

    Hallo zusammen,

    ich bin gerade bei KAP. Mein bis dahin zu versteuerndes Einkommen wird mit 16,23% vresteuert - also dachte ich, ich kann mir ja Teile der Abgeltungssteuer wiederholen.
    Bei Eingabe aller Daten der Kapitalerträge - Bescheinigung von der Bank - wird nur der Freibetrag abgezogen und dann mit 25% weiter gerechnet.

    Ich hab schon verschiedene Varianten - Günstigerprüfung oder Prüfung des Steuereinbehaltes - angekreuzt, es passiert jedoch nix.

    Kann mir bitte jemand weiterhelfen, denn mit diesem Steuersatz müßte sich ja auch der Steuersatz für die Kapitalerträge verringern.

    Vielen Dank!

    #2
    AW: Günstigerprüfung bei KAP reagiert nicht

    Hallo aamy1303,

    bei einem persönlichen Steuersatz von 16,23% liegt der Grenzsteuersatz (google mal danach) deutlich über 25% (nämlich etwa bei 29%). Daher ist der Abgeltungssteuersatz günstiger.

    MfG Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Günstigerprüfung bei KAP reagiert nicht

      Hallo reckoner,

      habe ich das jetzt richtig verstanden? Es steht in der einschlägigen Literatur immer das die Günstigerprüfung bei einem persönlichen Steuersatz von unter 25% greift. Muß ich also den Ausdruck persönlichen Steuersatz mit persönlichem Grenzsteuersatz gleichsetzen und nur wenn dieser persönliche Grenzsteuersatz unter 25% liegt greift die Günstigerprüfung?

      Danke und Gruß!

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        #4
        AW: Günstigerprüfung bei KAP reagiert nicht

        Hallo sunny148,

        ja, so ist es.

        Im Falle der Günstigerprüfung zählen die Kapitalerträge zum normalen steuerpflichtigen Einkommen, dieses erhöht sich also um die Kapitalerträge. Und genau für solche Erhöhungen gibt es den Grenzsteuersatz (etwa: Wieviel von der Lohnerhöhung oder von den Überstunden kommt wirklich beim Arbeitnehmer an?).

        Führen nun aber die mitberücksichtigten Kapitalerträge zu einer zusätzlichen Steuer von mehr als 25%, so ist die Abgeltungsteuer günstiger.

        Der Grenzsteuersatz gilt übrigens nur für den nächsten Euro (manche sagen auch für die nächsten 100 Euro), bei höheren Zusatzeinkünften können die Steuern also sogar den Grenzsteuersatz übersteigen.

        MfG Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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