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Verlustvortrag

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    Verlustvortrag

    Hallo,

    ich möchte rückwirkend eine Steuererklärung mit Verlustvortrag im Rahmen meines Studiums als Zweitausbildung machen.


    1. Wird der Verlust automatisch "gutgeschrieben" oder muss man in der Steuererklärung noch etwas eintragen oder einen Haken setzen um diesen irgendwann beanspruchen zu können?

    2. Kann man auch SV-Beiträge, die selbst gezahlt wurden, absetzen bzw als Verlust geltend machen? (Wenn ja, in der Anlage Vorsorgeaufwand?)

    Vielen Dank im Voraus,

    fenestra

    #2
    AW: Verlustvortrag

    Zu 1: Wenn auch eine Einkommensteuererklärung abzugeben ist, schadet es nicht, im Hauptvordruck auf Seite 1 oben zusätzlich ein Kreuz bei Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zu machen.

    Außerdem sollte man auf Seite 3 des Hauptvordrucks bei Zeile 81 jeweils 0 eintragen, um einen Verlustrücktrag sicher auszuschließen. Die angegebene Zeilennummer ist die für das Jahr 2016.
    Das kann in früheren Jahren eine andere Zeilennummer sein.

    Über einen festgestellten Verlust erhält man jeweils einen eigenen Feststellungsbescheid. Die Verrechnung erfolgt dann bei Vorliegen positiver Einkünfte automatisch.

    Zu 2: Sonderausgaben, wie SV-Beiträge beeinflussen die Verlusthöhe nicht, maßgeblich ist allein der negative Gesamtbetrag der Einkünfte.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Verlustvortrag

      Zitat von fenestra Beitrag anzeigen
      Hallo,

      ich möchte rückwirkend eine Steuererklärung mit Verlustvortrag im Rahmen meines Studiums als Zweitausbildung machen.


      1. Wird der Verlust automatisch "gutgeschrieben" oder muss man in der Steuererklärung noch etwas eintragen oder einen Haken setzen um diesen irgendwann beanspruchen zu können?

      2. Kann man auch SV-Beiträge, die selbst gezahlt wurden, absetzen bzw als Verlust geltend machen? (Wenn ja, in der Anlage Vorsorgeaufwand?)

      Vielen Dank im Voraus,

      fenestra

      Hallo,

      1. Haken setzen seite 1 HV
      2. NEIN

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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