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Abbruchhinweis Datenübermittlung - Keine Berechnung möglich

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    Abbruchhinweis Datenübermittlung - Keine Berechnung möglich

    Hallo,

    ich habe in Elster die Daten vom Vorjahr übernommen und den Rest manuell eingebeben (kein Belegabruf).
    Bei der Berechnung habe ich folgende Fehlermeldung erhalten:
    "Sie haben Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen erklärt, für die Sie der Datenübermittlung
    widersprochen haben und gleichzeitig haben Sie Beiträge erklärt, für die Sie in eine elektronische
    Datenübermittlung eingewilligt haben."

    Ich habe nochmal alle Abrufberechtigungen gelöscht, leider erfolglos.

    Hat noch jemand eine Idee, woran es liegen kann und was ich noch tun kann, um die voraussichtliche Erstattung zu errechnen?

    Danke vorab!

    #2
    AW: Abbruchhinweis Datenübermittlung - Keine Berechnung möglich

    Schau mal nach, ob in Zeile 47 der Anlage Vorsorgeaufwand etwas eingetragen ist. Diese Zeile muss leer bleiben, auch 0 gehört da nicht rein!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Abbruchhinweis Datenübermittlung - Keine Berechnung möglich

      Danke, daran hat es gelegen. Ich hatte an dieser Stelle meine private Auslandskrankenversicherung eingetragen. Was wäre die richtige Stelle dafür?

      Kommentar


        #4
        AW: Abbruchhinweis Datenübermittlung - Keine Berechnung möglich

        Die würde in Zeile 28 auf Seite 1 passen, wird sich aber steuerlich in der Regel nicht auswirken.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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