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Sonderaufwendungen Entfernungspauschale

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    Sonderaufwendungen Entfernungspauschale

    Hallo Zusammen,

    Ich nutze Elster seid 3 Jahren,ohne weitere Probleme.
    Habe aber 2009 eine Weiterbildung aufgenommen,die ich am Wochenende besuche.
    Wo trage ich neben meiner "Normalen" Entfernungspauschale:Wohnort-Arbeitsstätte,die Seminarbesuche ein,Wohnort-Weiterbildungsstätte.??
    Eine Teilnahmebestätigung der Seminare habe ich.
    Kann mir da jemand helfen???


    mfg

    #2
    AW: Sonderaufwendungen Entfernungspauschale

    Weitere Werbungskosten

    Anlage N; Zeilen 45 bis 49


    Fortbildungskosten

    Werbungskosten können vorliegen, wenn die erstmalige Berufsausbildung oder das Erststudium Gegenstand eines Dienstverhältnisses (Ausbildungsdienstverhältnis) ist. Unabhängig davon, ob ein Dienstverhältnis besteht, können Aufwendungen für die Fortbildung in einem bereits erlernten Beruf und für Umschulungsmaßnahmen, die einen Berufswechsel vorbereiten, als Werbungskosten abziehbar sein. Das gilt auch für die Aufwendungen für ein weiteres Studium, wenn dieses mit späteren steuerpflichtigen Einnahmen aus der angestrebten beruflichen Tätigkeit in Zusammenhang steht.
    Als Aufwendungen können Sie z. B. Prüfungsgebühren, Fachliteratur, Schreibmaterial, Fahrtkosten usw. geltend machen. Ersatzleistungen von dritter Seite, auch zweckgebundene Leistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch oder nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, müssen Sie jedoch von den Aufwendungen abziehen.
    Mit freundlichen Grüßen
    - AG1971 -
    Aktuelle ElsterFormularVersion 17.1.18827 | Download > https://www.elster.de/elfo_down.php |

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      #3
      AW: Sonderaufwendungen Entfernungspauschale

      jo,danke für die schnelle Antwort.
      Die Zeile hab ich gefunden,aber wo trage ich dort die Km-Entfernung ein?
      Auf der Teinahmebescheinigung steht ja nur Anzahl der Besuchten Seminartage,mein Wohnort und Ort der Fortbildungsstätte.Glaub nicht,das das FA sich die Entfernung selbst ausrechnet.

      Kommentar

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