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Gesetzliche + private Rente (wo/wie eintragen)

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    Gesetzliche + private Rente (wo/wie eintragen)

    Hallo,

    ich möchte meine Steuererklärung für 2015 und 2016 machen.

    Dabei möchte ich neben meiner gesetzlichen Rente, noch die private Rente angeben.

    Es handelt sich um eine Renteversicherung für Privatversogrung.

    In diese Renteversicherung bin ich der Versicherungsnehmer und meine Mutter die versicherte Person.

    Frage: Kann ich überhaupt diese Renteversicherung auch in der Steuererklärung angeben und wenn ja, wie und wo?
    Habe meine gesetzliche Renteversicherung in der Anlage "Vorsorgeaufwand" angegeben.

    Dazu habe ich noch eine allgemeine Frage:
    Ich bin angestellter und habe außer diese private Renteversicherung, sonst nichts anderes privates (oder auch gesetzliches), was steuerpflichtig abgesetzt werden könnte (zumindest nicht das ich wüsste).
    Ich habe in meinem ElsterFormular für 2015 folgenden Anlagen hinzugefügt: Hauptvordruck, Anlage N, Anlage Vorsorgeaufwand. Muss ich sonst irgendwelche Anlagen hinzufügen?

    Danke für eure Hilfe.

    Mfg Kiri

    #2
    AW: Gesetzliche + private Rente (wo/wie eintragen)

    Ob Du noch weitere Anlagen einfügen musst, musst Du selber herausfinden, denn wir kennen Dich ja nicht. WENN das wirklich komplett Alles ist, was zu Dir zu sagen ist, hast Du alle relevanten Anlagen erwischt. Ansonsten sind üblicherweise sehr "beliebt" die Anlage Kind bei einschlägigem Anhang, die Anlage AV bei Riester-Rente und die Anlage KAP bei Kapitalerträgen und vergessenen Freistellungsaufträgen.

    RenteNversicherungen gehören in die Anlage Vorsorgeaufwand, SOFERN die dort genannten Voraussetzungen GENAU erfüllt sind. Anderenfalls sind sie nirgends einzutragen, da nicht berücksichtigungsfähig. Ausnahme die Riester-Rente, dafür gibt es die Anlage AV.

    I.ü. dürftest Du sicherlich aus der Lohnsteuerbescheinigung noch Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge haben, die allerdings automatisch in die Anlage Vorsorgeaufwand übernommen werden, wenn Du sie in der Anlage N von Elsterformular in der dort abgebildeten Lohnsteuerbescheinigung eingetragen hast.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Gesetzliche + private Rente (wo/wie eintragen)

      Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
      RenteNversicherungen gehören in die Anlage Vorsorgeaufwand, SOFERN die dort genannten Voraussetzungen GENAU erfüllt sind. Anderenfalls sind sie nirgends einzutragen, da nicht berücksichtigungsfähig. Ausnahme die Riester-Rente, dafür gibt es die Anlage AV.

      I.ü. dürftest Du sicherlich aus der Lohnsteuerbescheinigung noch Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge haben, die allerdings automatisch in die Anlage Vorsorgeaufwand übernommen werden, wenn Du sie in der Anlage N von Elsterformular in der dort abgebildeten Lohnsteuerbescheinigung eingetragen hast.
      Hallo Picard, danke für deine Antwort.

      Ja tatsächlich hat die Anlage Vorsorgeaufwand die Rente- und Krankenbeträge aus der Anlage N übernommen.

      Wie erfahre ich aber, ob diese private Versicherung von der ich spreche, mit in die Steuererklärung reingenommen werden kann?
      Im Elsterformular auf die Eingabehilfe (schmales Fenster rechts) wenn ich in der Anlage Vorsorgeaufwand bin, steht folgendes: Beiträge zur Altervorsorge, Beiträge zur gesetzl. Kranken- und Pflegevers., Beträge zur privaten Kranken- und Pflegevers., Als Versicherungsnehmer für andere Personen übernommene Kranken- und Pflegevers. und weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen.

      Wäre mein Fall nicht unter "weitere Vorsorgeaufwendungen" zu betrachen? Oder können generell keine private Rentenversicherungen wobei Versicherungsnehmer eine andere Person als die versicherte Person ist?

      Danke Gruß
      Kiri

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        #4
        AW: Gesetzliche + private Rente (wo/wie eintragen)

        Rentenversicherungen findest Du im 2016er Formular in den Zeilen 51 und 52.

        Kommentar


          #5
          AW: Gesetzliche + private Rente (wo/wie eintragen)

          Als Versicherungsnehmer für andere Personen übernommene Kranken- und Pflegevers. und weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen.
          Du solltest da nichts dazu interpretieren! Kinder sind zwar gegenüber den Eltern unterhaltsverpflichtet, insoweit können Sie etwa für die Eltern übernommene

          Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich geltend machen, soweit die Eltern vom Einkommen und Vermögen her die Bedingungen dafür erfüllen (siehe Anlage Unterhalt)

          Bei dir geht es jedoch um einen Beitrag zu einer privaten Rentenversicherung deiner Mutter. Selbst, wenn der Abschluss vor 2005 erfolgt wäre, bin ich mir nicht sicher, ob das Finanzamt das ohne weiteres akzeptiert.

          Davon abgesehen wirken sich diese weiteren Vorsorgeaufwendungen in vielen Fällen steuerlich gar nicht aus, da die Höchstbeträge zumeist bereits mit den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft werden.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            AW: Gesetzliche + private Rente (wo/wie eintragen)

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Du solltest da nichts dazu interpretieren! Kinder sind zwar gegenüber den Eltern unterhaltsverpflichtet, insoweit können Sie etwa für die Eltern übernommene

            Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich geltend machen, soweit die Eltern vom Einkommen und Vermögen her die Bedingungen dafür erfüllen (siehe Anlage Unterhalt)

            Bei dir geht es jedoch um einen Beitrag zu einer privaten Rentenversicherung deiner Mutter. Selbst, wenn der Abschluss vor 2005 erfolgt wäre, bin ich mir nicht sicher, ob das Finanzamt das ohne weiteres akzeptiert.

            Davon abgesehen wirken sich diese weiteren Vorsorgeaufwendungen in vielen Fällen steuerlich gar nicht aus, da die Höchstbeträge zumeist bereits mit den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft werden.
            Hallo Charlie, danke für die Antwort.

            Habe nun die Frage an das Finanzamt Groß-Gerau gestellt. Ich erwarte noch die Antwort.

            habe auch mit meinem Versicherungsberater gesprochen und er meinte, man könnte sie absetzen aber er weiß auch nicht sicher wo genau das angegeben wird. Er meinte was mit "Versicherungsausgaben"

            Also das einzige was ich meiner Meinung nach am Besten passt, wäre die Anlage Vorsorgeaufwand und zwar weitere sonstigen Aufwendungen Zeile 51 und Zeile 52 aber diese Versicherung wurde im Januar 2011 abgeschlossen. Wird sie vielleicht doch woanders eingetragen?

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              #7
              AW: Gesetzliche + private Rente (wo/wie eintragen)

              Wird sie vielleicht doch woanders eingetragen?
              Meines Wissens nicht! Eine zertifizierte Basisrente für deine Mutter wirst du nicht abgeschlossen haben und wenn doch, stellt sich ja ebenso die Frage, ob du die Beiträge geltend machen dürftest
              oder ob das nur im Rahmen von Unterhaltszahlungen möglich wäre.

              Bei Abschluss vor 2005 und Eintrag in die Zeilen 51 oder 52 würden sich die Beiträge nach meiner Einschätzung steuerlich auch nicht auswirken.

              Du kannst sie ja mal probeweise in die Zeile 51 oder 52 eintragen und siehst dann ja an der Steuerberechnung, ob sich etwas ändert.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Gesetzliche + private Rente (wo/wie eintragen)

                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Meines Wissens nicht! Eine zertifizierte Basisrente für deine Mutter wirst du nicht abgeschlossen haben und wenn doch, stellt sich ja ebenso die Frage, ob du die Beiträge geltend machen dürftest
                oder ob das nur im Rahmen von Unterhaltszahlungen möglich wäre.

                Bei Abschluss vor 2005 und Eintrag in die Zeilen 51 oder 52 würden sich die Beiträge nach meiner Einschätzung steuerlich auch nicht auswirken.

                Du kannst sie ja mal probeweise in die Zeile 51 oder 52 eintragen und siehst dann ja an der Steuerberechnung, ob sich etwas ändert.

                Hallo, auch ich bin am Verzweifeln, wohin mit meiner privaten Rentenversicherung ? Abgeschlossen habe ich die Versicherung vor 2005. Wenn ich den Betrag nun in Zeile 51 oder 52 eingebe, ändert sich in der Berechnung rein gar nichts. Was mache ich falsch, oder gibt es halt einfach nichts?

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                  #9
                  AW: Gesetzliche + private Rente (wo/wie eintragen)

                  Abgeschlossen habe ich die Versicherung vor 2005. Wenn ich den Betrag nun in Zeile 51 oder 52 eingebe, ändert sich in der Berechnung rein gar nichts. Was mache ich falsch, oder gibt es halt einfach nichts?
                  Es gibt einfach nichts, wenn die Höchstbeträge von 1.900,00 € (3.800 bei Zusammenveranlagung) durch Kranken- und Pflegeversicherung bereits ausgeschöpft sind. Kein Grund zum Verzweifeln, das ist eben so!
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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