Meine Frage betrifft den Belegabruf bei gemeinsamer Veranlagung: Gilt die Berechtigung/der Code für die Ehegatten gemeinsam mit oder muß er einzeln beantragt werden und wenn ja: wie? Gilt die beantragte Berechtigung für alles (KAP, Rente, Vorsorge etc.) oder wird dabei unterschieden? Für mich ist das sehr unübersichtlich, weil dies bei der Bestellung des Abrufcodes nicht deutlich wird.
Danke RudiRabe
Danke RudiRabe
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