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Autom.Belegabruf bei gemeinsamer Veranlagung

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    Autom.Belegabruf bei gemeinsamer Veranlagung

    Meine Frage betrifft den Belegabruf bei gemeinsamer Veranlagung: Gilt die Berechtigung/der Code für die Ehegatten gemeinsam mit oder muß er einzeln beantragt werden und wenn ja: wie? Gilt die beantragte Berechtigung für alles (KAP, Rente, Vorsorge etc.) oder wird dabei unterschieden? Für mich ist das sehr unübersichtlich, weil dies bei der Bestellung des Abrufcodes nicht deutlich wird.
    Danke RudiRabe

    #2
    AW: Autom.Belegabruf bei gemeinsamer Veranlagung

    Es gibt für ein Konto nur einen Abrufcode, die Abrufberechtigung für weitere Personen muss jedoch für jede Person einzeln beantragt werden.

    Diese Personen erhalten dann einen Freischaltcode, der einmalig für die Freischaltung gebraucht wird.

    Man kann alle Belege abrufen, die verfügbar sind.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Autom.Belegabruf bei gemeinsamer Veranlagung

      Den Belegabruf musst du für jede Person einzeln beantragen.

      - für dich selbst: du erhälst per Post den "Abrufcode".

      Dieser gilt unbegrenzt solange das Konto gültig ist und ist daher gut aufzubewahren.

      - für andere Personen (z.B. Ehefrau, Kinder): die Person für welche du den Belegabruf beantragst erhält ein Schreiben mit einem "Freischaltcode".
      Der Dateninhaber (z.B. deine Frau) kann dann entscheiden ob Sie dem Belegabruf durch dich zustimmt. Falls ja, gibt Sie den Freischaltcode an dich weiter und du kannst damit in den Belegabruf für diese Person freischalten.

      Der Freischaltcode ist nur einmal gültig und muss innerhalb von einer gewissen Frist (steht im Schreiben drin soweit ich weiß) benutzt werden, da er ansonsten verfällt. Die Freischaltung muss grundsätzlich nur einmal erfolgen (Ausnahme: befristete Beantragung). Der eigentliche Belegabruf erfolgt dann mit dem "Abrufcode".


      Hinsichtlich der abrufbaren Daten gibt es keine Einschränkungen. Du bekommst immer alle Daten die zum Abrufzeitpunkt vorliegen.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
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      Kommentar


        #4
        AW: Autom.Belegabruf bei gemeinsamer Veranlagung

        Es gibt eine Anleitung
        Leitfaden_Belegabruf
        siehe dort ab Seite 16

        Falls der Ehepartner ebenfalls im EOP registriert ist,
        geht alles elektronisch und sehr schnell.

        Man kann durchaus Einschränkungen treffen.
        "Weiterhin besteht noch die Möglickeit, die Berechtigung auf bestimmte Veranlagungszeiträume oder Zeiträume einzugrenzen. Falls Sie hier nichts ändern, gibt es keine Einschränkung für die Berechtigung.

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