Hallo,
ich habe die Steuererklärung bisher immer in Papierform abgegeben und habe in der Anlage KAP nur in Zeile 31 unter der Überschrift "Erträge aus Beteiligungen", die Gesellschaft, das Finanzamt und die Steuernummer angegeben und ansonsten die Anlage KAP leer gelassen, da der Ertrag in der Vergangenheit immer erst ca. 1 bis 1,5 Jahre nach Abgabe meiner Steuererklärung ermittelt wurde und ich ansonsten keine Einnahmen habe, die in der Anlage KAP eingetragen werden müssten.
Im ElsterFormular läuft die Plausibilitätsprüfung so zwar durch, aber die Steuerberechnung bricht mit dem Hinweis ab, dass in der Anlage KAP in den Zeilen 4 bis 6 Eintragungen fehlen (Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge / Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge / Kapitalerträge, von denen Kapitalertragsteuer, aber keine Kirchensteuer einbehalten wurde).
Kann ich die Anlage KAP in diesem Fall einfach ganz aus meinem ElsterFormular entfernen oder kann ich meine Steuererklärung übermitteln, auch wenn die Steuerberechnung abbricht?
Mit freundlichen Grüßen
Sabine
ich habe die Steuererklärung bisher immer in Papierform abgegeben und habe in der Anlage KAP nur in Zeile 31 unter der Überschrift "Erträge aus Beteiligungen", die Gesellschaft, das Finanzamt und die Steuernummer angegeben und ansonsten die Anlage KAP leer gelassen, da der Ertrag in der Vergangenheit immer erst ca. 1 bis 1,5 Jahre nach Abgabe meiner Steuererklärung ermittelt wurde und ich ansonsten keine Einnahmen habe, die in der Anlage KAP eingetragen werden müssten.
Im ElsterFormular läuft die Plausibilitätsprüfung so zwar durch, aber die Steuerberechnung bricht mit dem Hinweis ab, dass in der Anlage KAP in den Zeilen 4 bis 6 Eintragungen fehlen (Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge / Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge / Kapitalerträge, von denen Kapitalertragsteuer, aber keine Kirchensteuer einbehalten wurde).
Kann ich die Anlage KAP in diesem Fall einfach ganz aus meinem ElsterFormular entfernen oder kann ich meine Steuererklärung übermitteln, auch wenn die Steuerberechnung abbricht?
Mit freundlichen Grüßen
Sabine
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