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Kurze Arbeitslosigkeit mit Nachzahlung

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    Kurze Arbeitslosigkeit mit Nachzahlung

    Hallo zusammen,

    ich habe eine recht spezielle Frage, zu welcher ich nach langer Suche keine Antwort gefunden habe.

    Folgende Situation: Ich wurde am 20.09.2008 arbeitslos. Habe daraufhin aufgrund eines Fehlers durchs Arbeitsamt den geringsten Satz Arbeitslosengeld bekommen. Der Fehler wurde Ende Dezember behoben und ich hab im Januar 2009 eine große Nachzahlung bekommen. Am 01.03.2009 hatte ich wieder Arbeit. Nun möchte ich meine Steuererklärung 2009 machen und habe alles soweit fertig, bis auf die 2 Monate Arbeitslosigkeit im Jahr 2009.

    Eigentlich sollte sich ja alles durch den Leistungsnachweis klären. Jedoch werde ich aus diesem nicht schlau. Hab den Leistungsnachweis mal hochgeladen und evtl könnte ja mal jemand drauf schauen und mir nen Tipp geben.

    http://img689.imageshack.us/img689/7372/steuer.png

    Welchen Wert muss ich jetzt in der Steuererklärung angeben? Warum ist die Leistung bis zum 21.09.2008 hinterlegt, obwohl ich doch nur die Steuer für 2009 angeben will? Habe ich durch die Nachzahlung im Januar steuerliche Nachteile? Sry für die vielen Fragen, aber das ganze ist Neuland für mich

    Viele Dank schonmal ...
    Sleipnir

    #2
    AW: Kurze Arbeitslosigkeit mit Nachzahlung

    da die nachzahlung nach dem 10.01. erfolgte lt. diesem nachweis gehört sie imho gemäß zufluss/abfluss-prinzip zu 2009 und muss dann entsprechend in 2009 mit angegeben werden.

    ergo wohl fuer 2009 aus der oberen tabelle den zweiten wert (fuer 2009) angeben.

    für 2008 werden sie den nachzahlungsbetrag ja vermutlich noch nicht in der steuererklärung angegeben haben. steuerliche nachteile hätten sie somit nicht, sie geben ja nichts zum zweiten mal an.
    (und das man mehr steuern zahlen muss, je größer irgendwelche anzugebenden beträge sind, ist kein nachteil, sondern gesetz ;-))

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      #3
      AW: Kurze Arbeitslosigkeit mit Nachzahlung

      Vielen Dank für deine schnelle Antwort.

      Für 2008 hab ich noch keine Steuererklärung gemacht. Das war jetzt meine erste überhaupt.

      Mit 'Nachteil' meine ich eher die Sache, dass wenn das Arbeitsamt die Sache gleich richtig bearbeitet hätte, ich keine Nachzahlung im Januar bekommen hätte und somit der anzugebende Betrag geringer ausgefallen wäre.

      Wie auch immer, ich trag das mal so ein und schick es ab. Da fällt mir noch was ein:
      Ich hatte die Steuererklärung bereits abgeschickt, ohne die 2 Monate in irgendeiner Weise anzugeben (hab einfach nicht gewusst, dass man das angeben muss) und bekam dann auch einen freundlichen Anruf vom Finanzamt, was ich noch angeben muss. Nun sollte ja dank deiner Hilfe alles vollständig sein. Reicht es wenn ich das jetzt nachreiche, oder muss ich im Elster-Formular jetzt 'kopieren', 'ändern', 'ausdrucken' und nochmal alles komplett abschicken?

      Danke nochmal, dass du dir die Zeit genommen hast.

      Gruß
      Sleipnir
      Zuletzt geändert von Sleipnir; 22.04.2010, 11:40.

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        #4
        AW: Kurze Arbeitslosigkeit mit Nachzahlung

        Hallo Sleipnir,

        es reicht, den Beleg einzureichen, idealerweise mit einer kurzen Begründung. Und die Steuernummer bzw. Identifikationsnummer angeben, damit es leicht zugeordnet werden kann.

        MfG Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: Kurze Arbeitslosigkeit mit Nachzahlung

          Hallo Sleipni,

          noch eine Anmerkung: Ich bin mir nicht ganz sicher, für welches Jahr du eine Erklärung abgegeben hast oder es noch tun willst. Jedenfalls bist du bei Bezug von Lohnersatzleistungen über 410 Euro erklärungspflichtig; also bei dir sowohl für 2008 als auch für 2009.

          MfG Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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