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Leistungsmitteilung - Ausfüllhilfe oder Beleg?

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    Leistungsmitteilung - Ausfüllhilfe oder Beleg?

    Hallo zusammen,

    meine Frau bekommt wegen einer Betriebsrente jährlich eine Leistungsmitteilung (§ 22 Nr. 5 Satz 7 EStG) über die im Vorjahr geleisteten Zahlungen.

    Mir ist nicht ganz klar, ob das nur eine Ausfüllhilfe für die Steuererklärung ist, ober ob diese Leistungsmitteilung mit den übrigen Belegen beim FA einzureichen ist. Nach dem Anschreiben muss der Leistungsträger ohnehin die Leistungen bei der "Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen - ZFA)" melden.

    Kennt sich da jemand aus?

    #2
    AW: Leistungsmitteilung - Ausfüllhilfe oder Beleg?

    eigentlich nur Ausfüllhilfe...

    Die Daten sind sowieso schon beim FA gespeichert.....

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      #3
      AW: Leistungsmitteilung - Ausfüllhilfe oder Beleg?

      Danke. Also schicke ich die Mitteilung nicht an das FA.

      Gruß woldemar

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