Hallo zusammen,
meine Frau bekommt wegen einer Betriebsrente jährlich eine Leistungsmitteilung (§ 22 Nr. 5 Satz 7 EStG) über die im Vorjahr geleisteten Zahlungen.
Mir ist nicht ganz klar, ob das nur eine Ausfüllhilfe für die Steuererklärung ist, ober ob diese Leistungsmitteilung mit den übrigen Belegen beim FA einzureichen ist. Nach dem Anschreiben muss der Leistungsträger ohnehin die Leistungen bei der "Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen - ZFA)" melden.
Kennt sich da jemand aus?
meine Frau bekommt wegen einer Betriebsrente jährlich eine Leistungsmitteilung (§ 22 Nr. 5 Satz 7 EStG) über die im Vorjahr geleisteten Zahlungen.
Mir ist nicht ganz klar, ob das nur eine Ausfüllhilfe für die Steuererklärung ist, ober ob diese Leistungsmitteilung mit den übrigen Belegen beim FA einzureichen ist. Nach dem Anschreiben muss der Leistungsträger ohnehin die Leistungen bei der "Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen - ZFA)" melden.
Kennt sich da jemand aus?
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