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Gewerbesteuererklärung Zeile 90

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    #16
    AW: Gewerbesteuererklärung Zeile 90

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Du hast dich nicht verhört? Meinten die nicht eine Umsatzsteuererklärung?
    Umsatzsteuererklärung habe ich schon gemacht...,das Finanzamt will auch eine Gewerbesteuererklärung. Vielleicht ist das nur in Baden Württemberg so?

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      #17
      AW: Gewerbesteuererklärung Zeile 90

      Hallo Ellimaus,

      in deine Gewerbesteuererklärung kommen eigentlich nur die allgemeinen Angaben und dein Gewinn aus deinem Gewerbe Zeile 33 auf Seite 2 für 2016.
      Mit der Zeile 90 wie im Ursprungsthread genannt, hast du eigentlich nichts am Hut, es sei denn du hast einen vortragsfähigen Verlust aus 2015.
      Sollte also im Elsterformular kein großes Problem sein, diese auszufüllen und abzuschicken -> wenn du dazu aufgefordert wirst.

      Deine Probleme aus deinem ersten Beitrag sollten in der EÜR untergebracht werden, wurde dir ja schon mitgeteilt, schau dir mal in Ruhe die EÜR an und die Eingabehilfe hilft dir vielleicht alles richtig zuzuordnen.
      Steuerberatung kann und darf dieses Forum hier nicht leisten -> wobei eben manchmal der Grat schmal bzw. die Zone grau ist zwischen Eingabehilfe und steuerlichen Tipps.

      Tschüß

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        #18
        AW: Gewerbesteuererklärung Zeile 90

        Zitat von Ellimaus Beitrag anzeigen
        Umsatzsteuererklärung habe ich schon gemacht...,das Finanzamt will auch eine Gewerbesteuererklärung. Vielleicht ist das nur in Baden Württemberg so?
        Oder vielleicht nur deshalb:

        § 25 GewStDV:
        (1) Eine Gewerbesteuererklärung ist abzugeben
        ...
        7. für alle gewerbesteuerpflichtigen Unternehmen, für die vom Finanzamt eine Gewerbesteuererklärung besonders verlangt wird.


        Also zum Beispiel durch ein nettes Schreiben des Finanzamtes mit der Aufforderung, die Gewerbesteuererklärung für das Jahr xxxx einzureichen.
        Mit freundlichen Grüßen

        Ronald

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          #19
          AW: Gewerbesteuererklärung Zeile 90

          Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
          Hallo Ellimaus,

          in deine Gewerbesteuererklärung kommen eigentlich nur die allgemeinen Angaben und dein Gewinn aus deinem Gewerbe Zeile 33 auf Seite 2 für 2016.
          Mit der Zeile 90 wie im Ursprungsthread genannt, hast du eigentlich nichts am Hut, es sei denn du hast einen vortragsfähigen Verlust aus 2015.
          Sollte also im Elsterformular kein großes Problem sein, diese auszufüllen und abzuschicken -> wenn du dazu aufgefordert wirst.

          Deine Probleme aus deinem ersten Beitrag sollten in der EÜR untergebracht werden, wurde dir ja schon mitgeteilt, schau dir mal in Ruhe die EÜR an und die Eingabehilfe hilft dir vielleicht alles richtig zuzuordnen.
          Steuerberatung kann und darf dieses Forum hier nicht leisten -> wobei eben manchmal der Grat schmal bzw. die Zone grau ist zwischen Eingabehilfe und steuerlichen Tipps.

          Tschüß
          Vielen Dank, für die Info !!!

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