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Grenzgänger + Umzug (CH)

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    Grenzgänger + Umzug (CH)

    Hallo

    Ich habe folgenden Fall:
    Bis 06/16 in DE gewohnt, in CH gearbeitet
    Ab 07/16 in CH gewohnt, weiter in CH beim gleichen Arbeitgeber gearbeitet, Lohnerhöhung erhalten

    Meine Fragen:
    1.Welche Daten trage ich auf der Lohnsteuerbescheinigung ein? Die vom gesamten Jahr oder nur die von 01.01-30.06? Was schreibe ich bei "Dauer des Dienstverhältnisses"?
    2.Muss ich unter Pos.93-108 "Sonstige Angaben und Einträge" etwas ausfüllen? Wenn ja, welche Felder genau?
    3. Ohgott HILFE ich pack das einfach nciht :-(

    V

    #2
    AW: Grenzgänger + Umzug (CH)

    Bis 06/16 in DE gewohnt, in CH gearbeitet
    In welchem Bundesland hast du gewohnt?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Grenzgänger + Umzug (CH)

      Hallo kristoria,

      die erste Frage die Du klären musst, ist ob Du überhaupt steuerpflichtig bist
      Siehe
      Abgabenordnung (AO)
      § 9 Gewöhnlicher Aufenthalt

      Dann gibt es zwischen der Schweiz und der Bundesrepublik Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen.
      Das heißt - vereinfacht ausgedrückt-, dass Du nur einmal Steuern zahlst.

      Gruß Xaver

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        #4
        AW: Grenzgänger + Umzug (CH)

        die erste Frage die Du klären musst, ist ob Du überhaupt steuerpflichtig bist
        Das muss ganz sicher nicht geklärt werden!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Grenzgänger + Umzug (CH)

          Steuerpflicht besteht mit Sicherheit
          Meine Feststellung bezog sich darauf,
          ob die Fragestellung überhaupt relevant ist für dieses Forum,
          da geklärt werden muss,
          ob Steuerpflicht aufgrund von § 9 AO in Deutschland vorliegt bzw. nicht vorliegt.

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            #6
            AW: Grenzgänger + Umzug (CH)

            ob die Fragestellung überhaupt relevant ist für dieses Forum,
            Warum sollen die gestellten Fragen denn für das Forum nicht relevant sein? Es geht darum, in welche Formulare etwas eingetragen werden muss.

            1.Welche Daten trage ich auf der Lohnsteuerbescheinigung ein? Die vom gesamten Jahr oder nur die von 01.01-30.06? Was schreibe ich bei "Dauer des Dienstverhältnisses"?
            2.Muss ich unter Pos.93-108 "Sonstige Angaben und Einträge" etwas ausfüllen? Wenn ja, welche Felder genau?
            Solange nicht klar ist, ob der deutsche Wohnsitz im 1. Halbjahr in Baden-Württemberg lag und die Anlage N-GRE verwendet werden kann, werde ich die Fragen allerdings nicht beantworten.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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