Mahlzeit liebe Steuerprofis
Meine Freundin hat sich im Jahr 2013 und 2014 in einer Ausbildung zur Kosmetikerin befunden. Diese ging von 05.08.2013 bis 11.07.2014. Für die Ausbildung sind Kosten in Höhe von knapp 6.000,00 EUR angefallen (375 EUR Schulgeld mtl., ca. 90 EUR Fahrtkosten mtl. und Materialkosten).
Leider hatte sie in beiden Jahren keine Steuern gezahlt, sodass wir diese Ausbildungskosten (Erstausbildung) nun als Verlust oder vorweggenommene WK (oder Sonderausgaben?) geltend machen wollen, damit diese in 2015 und ggf. Folgejahren berücksichtigt werden können. Vom Finanzamt wurde uns hierzu gesagt, dass sie eine gesonderte Steuererklärung für 2013 und 2014 machen muss.
Kann mir jmd. sagen, unter welchem Punkt und welcher Anlage ich diese Kosten aufführen muss? Kann ich die Kosten zusammenfassen oder muss alles nach Schulgeld, Fahrtkosten und Materialkosten getrennt werden?
Während der Ausbildung hat sie BAföG erhalten und in 2014 stand sie teilweise in einem Minijob-Arbeitsverhältnis. Der Minijob dürfte unrelev. sein bzw. muss gar nicht angegeben werden - aber ist BAföG irgendwo zu erfassen? Anfang 2013 stand sie zudem in einem AUsbildungsverhältnis (EQJ), was aber aufgelöst werden musste. Auf die Vergütung sind weder Renten- noch KV-Beiträge ihrerseits gezahlt worden (brutto=netto während des EQJs).
Vielen Dank schon mal im Voraus und einen schönen Sonntag noch!!
Meine Freundin hat sich im Jahr 2013 und 2014 in einer Ausbildung zur Kosmetikerin befunden. Diese ging von 05.08.2013 bis 11.07.2014. Für die Ausbildung sind Kosten in Höhe von knapp 6.000,00 EUR angefallen (375 EUR Schulgeld mtl., ca. 90 EUR Fahrtkosten mtl. und Materialkosten).
Leider hatte sie in beiden Jahren keine Steuern gezahlt, sodass wir diese Ausbildungskosten (Erstausbildung) nun als Verlust oder vorweggenommene WK (oder Sonderausgaben?) geltend machen wollen, damit diese in 2015 und ggf. Folgejahren berücksichtigt werden können. Vom Finanzamt wurde uns hierzu gesagt, dass sie eine gesonderte Steuererklärung für 2013 und 2014 machen muss.
Kann mir jmd. sagen, unter welchem Punkt und welcher Anlage ich diese Kosten aufführen muss? Kann ich die Kosten zusammenfassen oder muss alles nach Schulgeld, Fahrtkosten und Materialkosten getrennt werden?
Während der Ausbildung hat sie BAföG erhalten und in 2014 stand sie teilweise in einem Minijob-Arbeitsverhältnis. Der Minijob dürfte unrelev. sein bzw. muss gar nicht angegeben werden - aber ist BAföG irgendwo zu erfassen? Anfang 2013 stand sie zudem in einem AUsbildungsverhältnis (EQJ), was aber aufgelöst werden musste. Auf die Vergütung sind weder Renten- noch KV-Beiträge ihrerseits gezahlt worden (brutto=netto während des EQJs).
Vielen Dank schon mal im Voraus und einen schönen Sonntag noch!!
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