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vorweggenommene WK/Ausbildungskosten bzw. Verlust für 2013 und 2014 geltend machen

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    vorweggenommene WK/Ausbildungskosten bzw. Verlust für 2013 und 2014 geltend machen

    Mahlzeit liebe Steuerprofis

    Meine Freundin hat sich im Jahr 2013 und 2014 in einer Ausbildung zur Kosmetikerin befunden. Diese ging von 05.08.2013 bis 11.07.2014. Für die Ausbildung sind Kosten in Höhe von knapp 6.000,00 EUR angefallen (375 EUR Schulgeld mtl., ca. 90 EUR Fahrtkosten mtl. und Materialkosten).

    Leider hatte sie in beiden Jahren keine Steuern gezahlt, sodass wir diese Ausbildungskosten (Erstausbildung) nun als Verlust oder vorweggenommene WK (oder Sonderausgaben?) geltend machen wollen, damit diese in 2015 und ggf. Folgejahren berücksichtigt werden können. Vom Finanzamt wurde uns hierzu gesagt, dass sie eine gesonderte Steuererklärung für 2013 und 2014 machen muss.

    Kann mir jmd. sagen, unter welchem Punkt und welcher Anlage ich diese Kosten aufführen muss? Kann ich die Kosten zusammenfassen oder muss alles nach Schulgeld, Fahrtkosten und Materialkosten getrennt werden?

    Während der Ausbildung hat sie BAföG erhalten und in 2014 stand sie teilweise in einem Minijob-Arbeitsverhältnis. Der Minijob dürfte unrelev. sein bzw. muss gar nicht angegeben werden - aber ist BAföG irgendwo zu erfassen? Anfang 2013 stand sie zudem in einem AUsbildungsverhältnis (EQJ), was aber aufgelöst werden musste. Auf die Vergütung sind weder Renten- noch KV-Beiträge ihrerseits gezahlt worden (brutto=netto während des EQJs).

    Vielen Dank schon mal im Voraus und einen schönen Sonntag noch!!

    #2
    AW: vorweggenommene WK/Ausbildungskosten bzw. Verlust für 2013 und 2014 geltend mache

    Zitat von Tanzbaer Beitrag anzeigen
    Kann mir jmd. sagen, unter welchem Punkt und welcher Anlage ich diese Kosten aufführen muss?

    Verlust
    Evtl. in Anlage G

    Zitat von Tanzbaer Beitrag anzeigen
    oder vorweggenommene WK
    Anlage N

    Zitat von Tanzbaer Beitrag anzeigen
    oder Sonderausgaben
    Hauptvordruck

    Kommentar


      #3
      AW: vorweggenommene WK/Ausbildungskosten bzw. Verlust für 2013 und 2014 geltend mache

      Sonderausgaben führen jedenfalls nicht zu einem Verlustvortrag.

      Ob die Ausbildungskosten nach Gesetzeslage als Werbungskosten anerkannt werden können, hängt davon ab, ob vor der Ausbildung zur Kosmetikerin bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen wurde.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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