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Kindergeld-Frage

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    Kindergeld-Frage

    Hallo

    Mein Sohn lebt seit 02/2016 bei den Großeltern. Das Kindergeld wird seit dem an die Großeltern gezahlt.
    01/2016 gehörte er zu meinem Haushalt. Trage ich bei der Höhe des Kindergeldes in der Anlage Kind
    die Hälfte ein oder garnichts?

    #2
    AW: Kindergeld-Frage

    Hallo floyd624,

    dort kommt der Anspruch hinein, nicht das gezahlte Kindergeld -> also die Hälfte des Kindergeldes für 2016.

    Tschüß

    Kommentar


      #3
      AW: Kindergeld-Frage

      Aber doch allenfalls für den Monat Januar 2016! Seit 02/2016 haben die Großeltern den Anspruch.

      Und ob dort die Hälfte des Anspruchs oder der komplette Anspruch einzutragen ist, lässt sich aus den Angaben nicht entnehmen.
      Dazu müsste man wissen, ob der andere Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung nachgekommen ist.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Kindergeld-Frage

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Aber doch allenfalls für den Monat Januar 2016! Seit 02/2016 haben die Großeltern den Anspruch.

        Und ob dort die Hälfte des Anspruchs oder der komplette Anspruch einzutragen ist, lässt sich aus den Angaben nicht entnehmen.
        Dazu müsste man wissen, ob der andere Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung nachgekommen ist.
        @Charlie24

        Woraus schließt du , dass die Großeltern den Anspruch haben?
        Anlage K wurde vom TE nicht erwähnt. Das behauptest du einfach.

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

        Kommentar


          #5
          AW: Kindergeld-Frage

          Die Großeltern haben Kindergeld ab 02/2016 beantragt und zugesprochen bekommen. Die Mutter des Kindes bezahlt keinen Unterhalt.
          Also anteilmäßig (190.-€ für 01/2016) oder die Hälfte eintragen?

          Kommentar


            #6
            AW: Kindergeld-Frage

            Die Mutter des Kindes bezahlt keinen Unterhalt. Also anteilmäßig (190.-€ für 01/2016) oder die Hälfte eintragen?
            Meiner Meinung nach die 190,00 €, also den vollen Anspruch, falls die Mutter des Kindes auch im Januar keinen Unterhalt bezahlt hat.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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