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Pauschbeträge Auslandssemester Jahresgrenze

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    Pauschbeträge Auslandssemester Jahresgrenze

    Hallo liebe Community,

    aktuell bin ich Master Student und sitze an meiner ersten Steuererklärung, die ich mit ElsterForumular in der Version 18.2 bearbeite.

    Im vorangegangen Jahr 2016 habe ich die Monate Januar bis Mai im Ausland in Großbrittanien verbracht. Dort habe ich einen Abschluss mit dem Grad B.Eng. (Hons) erhalten. Dies war ein sogenanntes Double Degree Programm, bei dem ich diesen Abschluss und den deutschen B.Eng. verliehen bekam. Das Studium im Ausland fing bereits im September 2015 an. Da ich einiges an Kosten dafür aufbringen musste, möchte ich dies in meiner Steuererklärung mit angeben.

    Ich habe bereits gelesen, dass man für die ersten Monate im Ausland Pauschbeträge angeben kann. Daher lautet meine Frage: Kann ich die Pauschbeträge in der Steuererklärung für 2015 für die Monate September bis November und in der Erklärung für 2016 von Januar bis März angeben, oder geht das nur einmal?

    Viele Grüße
    Inception

    #2
    AW: Pauschbeträge Auslandssemester Jahresgrenze

    [QUOTE=Inception;227133]Hallo liebe Community,

    aktuell bin ich Master Student und sitze an meiner ersten Steuererklärung, die ich mit ElsterForumular in der Version 18.2 bearbeite.

    Im vorangegangen Jahr 2016 habe ich die Monate Januar bis Mai im Ausland in Großbrittanien verbracht. Dort habe ich einen Abschluss mit dem Grad B.Eng. (Hons) erhalten. Dies war ein sogenanntes Double Degree Programm, bei dem ich diesen Abschluss und den deutschen B.Eng. verliehen bekam. Das Studium im Ausland fing bereits im September 2015 an. Da ich einiges an Kosten dafür aufbringen musste, möchte ich dies in meiner Steuererklärung mit angeben.

    Ich habe bereits gelesen, dass man für die ersten Monate im Ausland Pauschbeträge angeben kann. Daher lautet meine Frage: Kann ich die Pauschbeträge in der Steuererklärung für 2015 für die Monate September bis November und in der Erklärung für 2016 von Januar bis März angeben, oder geht das nur einmal?

    Viele Grüße

    Was meinst du mit Pauschbeträgen? Verpflegungsmehraufwandß Unterkunft? Telefongebühren? Laptop?
    Bitte präzisieren

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Pauschbeträge Auslandssemester Jahresgrenze

      Ich möchte es als Verpflegungsmehraufwand angeben. Da ich die Miete in einer Einmalzahlung bereits im August 2015 entrichtet habe, werde ich in der Erklärung von 2015 noch diesen Betrag angeben. Gelesen habe ich das mit den Pauschbeträgen bei Studentensteuererklärung.

      Quelle: https://studentensteuererklaerung.de...slandssemester
      Zuletzt geändert von Inception; 28.03.2017, 14:01. Grund: Schreibfehler korrigiert

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        #4
        AW: Pauschbeträge Auslandssemester Jahresgrenze

        Hallo,

        steht doch klar und deutlich dort.
        -FÜR DIE ERSTEN 3 MONATE-
        Was gibt es da nicht zu verstehen?

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Pauschbeträge Auslandssemester Jahresgrenze

          Also gilt das nicht für die ersten drei Monate innerhalb eines Jahres, sondern für die Gesamtdauer des Aufenthalts?

          Kommentar


            #6
            AW: Pauschbeträge Auslandssemester Jahresgrenze

            Hallo,

            RICHTIG

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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