Hallo,
ich habe zum 01.01.2016 von der Regelbesteuerung zur Kleinunternehmerregelung gewechselt und habe IST-Besteuerung gewählt.
1. Mit Geldzufluss in 2016 habe ich eine Zahlung als Betriebseinnahme incl. ausgewiesener UMST rückwirkend für 12/2015 erhalten.
2. Mit Geldfluss in 2016 habe ich eine Forderungszahlung als Betriebsausgabe incl. ausgewiesener UMST rückwirkend für 2015 getätigt.
zu1: In welche Zeile muss die ausgewiesene UMST der Betriebseinnahme in das Formular Jahresumsatzsteuererklärung 2016 eingetragen werden?
In welche Zeile muss die Betriebseinnahme in das Formular EÜR 2016 eingetragen werden?
zu2: Muss die getätigte Betriebsausgabe auch in die Jahresumsatzsteuererklärung 2016 eingetragen werden? Wenn ja, in welche Zeile?
Oder muss die Betriebsausgabe nicht in die Jahresumsatzsteuererklärung 2016 eingetragen werden und ist als sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgabe nur in das Formular EÜR 2016 einzutragen?
Vielen Dank für eure Hilfe.
ich habe zum 01.01.2016 von der Regelbesteuerung zur Kleinunternehmerregelung gewechselt und habe IST-Besteuerung gewählt.
1. Mit Geldzufluss in 2016 habe ich eine Zahlung als Betriebseinnahme incl. ausgewiesener UMST rückwirkend für 12/2015 erhalten.
2. Mit Geldfluss in 2016 habe ich eine Forderungszahlung als Betriebsausgabe incl. ausgewiesener UMST rückwirkend für 2015 getätigt.
zu1: In welche Zeile muss die ausgewiesene UMST der Betriebseinnahme in das Formular Jahresumsatzsteuererklärung 2016 eingetragen werden?
In welche Zeile muss die Betriebseinnahme in das Formular EÜR 2016 eingetragen werden?
zu2: Muss die getätigte Betriebsausgabe auch in die Jahresumsatzsteuererklärung 2016 eingetragen werden? Wenn ja, in welche Zeile?
Oder muss die Betriebsausgabe nicht in die Jahresumsatzsteuererklärung 2016 eingetragen werden und ist als sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgabe nur in das Formular EÜR 2016 einzutragen?
Vielen Dank für eure Hilfe.
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