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Wie trage ich Verpflegungsmehraufwand ein, bei regelmäßiger Auswärtstätigkeit?

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    Wie trage ich Verpflegungsmehraufwand ein, bei regelmäßiger Auswärtstätigkeit?

    Hallo,

    ich habe 2016 70 km weg von meinem Wohnort gearbeitet. 2 mal die Woche war ich mit Fahrzeit Zug + Bus fast 10 Std unterwegs. Wie trage ich das in Elster-Formular ein?

    Liebe Grüße

    Elena

    #2
    AW: Wie trage ich Verpflegungsmehraufwand ein, bei regelmäßiger Auswärtstätigkeit?

    Hallo,
    Anzahl der Tage in Anlage N ab Zeile 52.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Wie trage ich Verpflegungsmehraufwand ein, bei regelmäßiger Auswärtstätigkeit?

      Und was hat das jetzt mit Auswärtstätigkeit zu tun?

      Es pendeln täglich Hunderttausende zu weit entfernten Arbeitsstätten (1. Tätigkeitsstätten). Dafür gibt es die Entfernungspauschale.

      Auswärtstätigkeit liegt nur vor, wenn du außerhalb deiner regelmäßigen Arbeitsstätte (1. Tätigkeitsstätte) eingesetzt wurdest.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Wie trage ich Verpflegungsmehraufwand ein, bei regelmäßiger Auswärtstätigkeit?

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Und was hat das jetzt mit Auswärtstätigkeit zu tun?

        Es pendeln täglich Hunderttausende zu weit entfernten Arbeitsstätten (1. Tätigkeitsstätten). Dafür gibt es die Entfernungspauschale.

        Auswärtstätigkeit liegt nur vor, wenn du außerhalb deiner regelmäßigen Arbeitsstätte (1. Tätigkeitsstätte) eingesetzt wurdest.
        2x die Woche kann Auswärtstätigkeit sein bei Vollbeschäftigung 5-6 Tage-Woche - oder?

        Die Frage der TE war wie, nicht ob. Ob das FA dies anerkennt ist nicht unser Problem.
        Zuletzt geändert von stiller; 31.03.2017, 21:02.
        Gruss (S)stiller
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          #5
          AW: Wie trage ich Verpflegungsmehraufwand ein, bei regelmäßiger Auswärtstätigkeit?

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Und was hat das jetzt mit Auswärtstätigkeit zu tun?

          Es pendeln täglich Hunderttausende zu weit entfernten Arbeitsstätten (1. Tätigkeitsstätten). Dafür gibt es die Entfernungspauschale.

          Auswärtstätigkeit liegt nur vor, wenn du außerhalb deiner regelmäßigen Arbeitsstätte (1. Tätigkeitsstätte) eingesetzt wurdest.
          @charly24

          es geht darum das ich bei einem Dienstleistungsunternehmen angestellt war und die haben mich zu anderen Einsatzort versetzt. 2 Mal die Woche war ich immer gut 10 Std. weg von meiner Wohnung. Ich bin mir nicht sicher sich das da verhält. Wenns da wirklich nur Entfernungspauschale(Fahrtkosten nehme ich an) gibt, dann trag ich das dann auch so ein. Nur mir wurde gesagt das man Verpflegungskosten mit angeben kann, wenn man mehr als 8 Std unterwegs ist.

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            #6
            AW: Wie trage ich Verpflegungsmehraufwand ein, bei regelmäßiger Auswärtstätigkeit?

            Zitat von Elena1974 Beitrag anzeigen
            @charly24

            es geht darum das ich bei einem Dienstleistungsunternehmen angestellt war und die haben mich zu anderen Einsatzort versetzt. 2 Mal die Woche war ich immer gut 10 Std. weg von meiner Wohnung. Ich bin mir nicht sicher sich das da verhält. Wenns da wirklich nur Entfernungspauschale(Fahrtkosten nehme ich an) gibt, dann trag ich das dann auch so ein. Nur mir wurde gesagt das man Verpflegungskosten mit angeben kann, wenn man mehr als 8 Std unterwegs ist.
            Hallo,
            trage es da ein, wie ich empfohlen habe.
            Gruss (S)stiller
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              #7
              AW: Wie trage ich Verpflegungsmehraufwand ein, bei regelmäßiger Auswärtstätigkeit?

              @stiller

              Ich hab jetzt meine 64 Tage da eingetragen. Muß ich da auch einen Betrag eintragen?
              Danke für deine Hilfe.

              Edit: alles ok ich habs nun.

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                #8
                AW: Wie trage ich Verpflegungsmehraufwand ein, bei regelmäßiger Auswärtstätigkeit?

                Dies war ein Paradebeispiel für eine Ausfüllhilfe. Konkrete Frage in einem richtigen Unterforum gestellt, konkrete Antwort bekommen - Fall gelöst.
                Gruss (S)stiller
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                  #9
                  AW: Wie trage ich Verpflegungsmehraufwand ein, bei regelmäßiger Auswärtstätigkeit?

                  2x die Woche kann Auswärtstätigkeit sein bei Vollbeschäftigung 5-6 Tage-Woche - oder?
                  Es kann so sein! Aber die Fragestellung der TE ergibt keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass sie an diesen 2 Tagen nicht an ihrer 1. Tätigkeitsstätte gearbeitet hat

                  ich habe 2016 70 km weg von meinem Wohnort gearbeitet. 2 mal die Woche war ich mit Fahrzeit Zug + Bus fast 10 Std unterwegs. Wie trage ich das in Elster-Formular ein?
                  Darauf wird man ja wohl noch hinweisen dürfen!

                  Dies war ein Paradebeispiel für eine Ausfüllhilfe
                  Das ist jetzt deine Meinung, meine ist es nicht!
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    AW: Wie trage ich Verpflegungsmehraufwand ein, bei regelmäßiger Auswärtstätigkeit?

                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Es kann so sein! Aber die Fragestellung der TE ergibt keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass sie an diesen 2 Tagen nicht an ihrer 1. Tätigkeitsstätte gearbeitet hat.

                    Darauf wird man ja wohl noch hinweisen dürfen!

                    Das ist jetzt deine Meinung, meine ist es nicht!
                    Du kannst alles mögliche hineininterpretieren, die Frage war doch nur, wo sie es eintragen soll. Bist Du das Finanzamt und kennst Du alle Verhältnisse?
                    Ich nicht, und deshalb habe ich so geantworttet.
                    Auswärtstätigkeit -> EF -> Tage -> Zeile!

                    Der Betreff und die Fragestellung geben mir aber auch keinen Hinweis darauf, dass sie an ihrer 1. Tätigkeitstätte war.

                    Ich nenne das Verproblematisierung.

                    ..und meine Meinung oder Deine Meinung sind doch völlig uninteressant. Der Sachverhalt der TE wird vom FA geprüft, anerkannt oder abgelehnt.
                    Diese Diskussion ist für mich jetzt erledigt.
                    Gruss (S)stiller
                    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
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