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Steuer erneut einreichen, weil was vergessen?

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    Steuer erneut einreichen, weil was vergessen?

    Hi,

    wir haben unsere Erklärung zurück bekommen und bekommen auch knapp 1400€ zurück. Laut Elster hätten es 1550€ sein müssen.
    Gut, nicht so tragisch.

    Den Brief vom Finanzamt kapiert man ja eh nicht^^, was aber drin stand, dass sie die Handwerkerleistungen nicht anerkennen können, da ich keine Rechnungen beigefügt habe.
    Ich hatte die Mietnebenkosten mit angegeben gehabt, geht das doch nicht?

    Und die eigentliche Frage, habe vom Arbeitskollegen erfahren, was wir noch alles mit einreichen können, uA. Verpflegungspauschale.

    Kann ich meine Steuererklärung somit nochmal mit den zugefügten Angaben abschicken?

    #2
    AW: Steuer erneut einreichen, weil was vergessen?

    Zitat von 305er Beitrag anzeigen
    Hi,
    Kann ich meine Steuererklärung somit nochmal mit den zugefügten Angaben abschicken?
    Hi, nein.
    Siehe die Rechtsbehelfsbelehrung im Papierbescheid!

    Du kannst Einspruch einlegen oder einen Antrag auf schlichte Änderung stellen.
    Genaueres erklärt Dir ein Steuerberater/Lohnsteuerhilfeverein oder Arbeitskollege Deines Vertrauens.
    Zuletzt geändert von stiller; 02.04.2017, 01:52. Grund: einlegen oder stellen
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
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    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

    Kommentar


      #3
      AW: Steuer erneut einreichen, weil was vergessen?

      Hallo,

      >>>wir haben unsere Erklärung zurück bekommen...
      bestimmt war es ein Einkommensteuerbescheid

      >>>drin stand, dass sie die Handwerkerleistungen nicht anerkennen können, da ich keine Rechnungen beigefügt habe
      es sind Rechnungen einzureichen, aber nur für Arbeitsleistung und nur wenn bargeldlos bezahlt wurde.

      >>>Ich hatte die Mietnebenkosten mit angegeben gehabt, geht das doch nicht?
      Mietnebenkosten sind eher Kosten der privaten Lebensfürhrung und m.E. nicht absetzbar.

      >>>was wir noch alles mit einreichen können, uA. Verpflegungspauschale
      Verpflegungspauchale für was? Wenn Auswärtstätigkeiten (Reisekosten o.ä.) angefallen sind
      sind die in der Anlage N zu erklären.

      >>>Kann ich meine Steuererklärung somit nochmal mit den zugefügten Angaben abschicken?
      gegen einen Bescheid kann innerhalb der Frist (müsste im Bescheid geschrieben stehen)
      bei Ihrem FA Einspruch erhoben werden.
      Einfach so noch einmal neu Senden ist wirkungslos.
      Gruß, Basteltyp

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      Kommentar


        #4
        AW: Steuer erneut einreichen, weil was vergessen?

        Hallo,

        >>>drin stand, dass sie die Handwerkerleistungen nicht anerkennen können, da ich keine Rechnungen beigefügt habe

        Das ist zumindest unüblich, in der Regel bittet das Finanzamt um Nachreichung fehlender Unterlagen.
        Allein diese Vorgehensweise würde mich veranlassen, nun keinen Antrag auf Änderung zu stellen, sondern Einspruch einzulegen (mit der Hoffnung, dass die Rechtsbehelfsabteilung dem Sachbearbeiter mal etwas dazu sagt). Erklärung: Den Antrag auch schlichte Änderung bekommt wieder der ursprüngliche Sachbearbeiter, für den Einspruch gibt es hingegen eine eigene Abteilung.


        >>>bestimmt war es ein Einkommensteuerbescheid

        Jetzt leg mal nicht jedes Wort auf die Goldwaage, natürlich bekommt man nicht seine Erklärung zurück.
        Erst wenn von "Lohnsteuererklärung" die Rede ist ist imho eine Korrektur angebracht.


        >>>Mietnebenkosten sind eher Kosten der privaten Lebensfürhrung und m.E. nicht absetzbar.

        Naja, die Aussage kam ja im Zusammenhang mit §35a. Da kann es doch sein, dass ein entsprechender Betrag vom Vermieter/Wohnungsverwalter bescheinigt wurde, und genau das gemeint war (für den Mieter sind das alles Mietnebenkosten).
        Aber gut, auch das geben die Angaben nicht her, möglich wäre etwa auch die Anlage V (was ich aber nicht ernsthaft vermute).


        >>>Wenn Auswärtstätigkeiten (Reisekosten o.ä.) angefallen sind sind die in der Anlage N zu erklären.

        Das geht nur jetzt nicht mehr.
        Aber kein Problem, im Rahmen eines Einspruchs kann praktisch alles geändert/ergänzt werden, und zwar formlos (wenn es aber größere Ergänzungen sind dann rate ich trotzdem, das offizielle Formular - ggf. nochmal - zu nutzen, Formulare bekommt man beim Finanzamt und auch Online zum selbst ausdrucken).

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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