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Rentenversicherung m. aufgesch. Rentenzahlung absetzbar ?

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    Rentenversicherung m. aufgesch. Rentenzahlung absetzbar ?

    Hallo liebe Community,

    ich habe beim Volkswohl Bund eine Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung.
    Kann ich diese absetzen ? Falls ja wo müsste ich es eintragen ?

    Der Betrag steht auf der Abrechnung unter AvmG Kürzung lfd. SV-frei .

    Er geht von meinem Gesetzl. Netto direkt an den Volkswohlbund ( Be- und Abzüge / Abzüge wegen AVmG ) .
    ( Arbeitnehmerin , Rentenversicherung seit 2010 )

    Vielen Dank !
    LG Julia
    Zuletzt geändert von JuliaL.; 02.04.2017, 20:52.

    #2
    AW: Rentenversicherung m. aufgesch. Rentenzahlung absetzbar ?

    Hallo,

    du bist Arbeitgeberin und ziehst vom Gehalt eines(r) deiner Arbeitnehmer(innen) AV-Beiträge an den Volksbund ab?

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Rentenversicherung m. aufgesch. Rentenzahlung absetzbar ?

      Hallo ,

      ich bin Arbeitnehmerin und die oben angegebenen Daten stehen auf meiner Gehaltsabrechnung.

      LG

      Kommentar


        #4
        AW: Rentenversicherung m. aufgesch. Rentenzahlung absetzbar ?

        Zitat von JuliaL. Beitrag anzeigen
        Hallo ,

        ich bin Arbeitnehmerin und die oben angegebenen Daten stehen auf meiner Gehaltsabrechnung.

        LG
        Postest aber in:

        Elektronische Lohnsteuerbescheinigung (ElsterLohn)(2 Betrachter)
        Mit ElsterLohn können Sie als Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigungsdaten elektronisch an die Steuerverwaltung senden. Meinungsaustausch, Fragen und Probleme können Sie hier klären.

        Wohin dürfen wir dich verschieben?
        Allgemein und Projekt
        ElsterFormular
        ElsterOnlinePortal
        andere Software
        uswusf
        Zuletzt geändert von stiller; 02.04.2017, 20:39.
        Gruss (S)stiller
        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

        Kommentar


          #5
          Rentenversicherung m. aufgesch. Rentenzahlung absetzbar ?

          Hallo liebe Community,

          ich habe beim Volkswohl Bund eine Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung.
          Kann ich diese absetzen ? Falls ja wo müsste ich es eintragen ?

          Der Betrag steht auf der Abrechnung unter AvmG Kürzung lfd. SV-frei .

          Er geht von meinem Gesetzl. Netto direkt an den Volkswohlbund ( Be- und Abzüge / Abzüge wegen AVmG ) .

          Vielen Dank !
          LG Julia

          Kommentar


            #6
            AW: Rentenversicherung m. aufgesch. Rentenzahlung absetzbar ?

            Mit welcher Anwendung erstellt du denn deine Einkommensteuererklärung? Dann verschiebt dich vielleicht jemand in ein passenderes Unterforum.
            Hier bist du jedenfalls falsch!
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Rentenversicherung m. aufgesch. Rentenzahlung absetzbar ?

              Wurde diese Versicherung vor 2005 abgeschlossen und der erste Beitrag vor 2005 bezahlt?
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Rentenversicherung m. aufgesch. Rentenzahlung absetzbar ?

                Entschuldigt bitte. Wer lesen kann ist klar im Vorteil.

                Mit ElsterFormular (18.0.2) erstelle ich meine Steuererklärung .

                - - - Aktualisiert - - -

                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Wurde diese Versicherung vor 2005 abgeschlossen und der erste Beitrag vor 2005 bezahlt?
                Nein, 2010 abgeschlossen.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Rentenversicherung m. aufgesch. Rentenzahlung absetzbar ?

                  Steuerlich relevant sind seit 2005 nur noch Beiträge zu zertifizierten Altersvorsorgeverträgen, die ausschließlich eine Rentenzahlung vorsehen (sog. Riester- oder Rüruprente).

                  Bei diesen Rentenversicherungsverträgen erhält man vom Anbieter jährlich eine Bescheinigung über die Beiträge, aus der auch hervorgeht, ob sie in die Anlage Vorsorgeaufwand oder die Anlage AV gehören.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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