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Anlage Kind

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    Anlage Kind

    Hallo,

    ich bräuchte mal Hilfe, ich bin gerade bei der Anlage Kind, muss ich in der Zeile 6 (15) "Anspruch auf Kindergeld oder Vergleichbare Leistungen für 2016" die Kindergeldzahlung die ich Monatlich erhalte eintragen oder was ich im ganzen Jahr erhalten habe?

    Liebe Grüße
    Jenny

    #2
    AW: Anlage Kind

    Die Angaben sind immer für das Jahr der Erklärung zu machen!

    Es ist der Anspruch auf Kindergeld einzutragen. Die Ausfüllhilfe enthält dazu eine ausführliche Erläuterung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Anlage Kind

      Super, ich danke Dir!

      Liebe Grüße
      Jenny

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        #4
        AW: Anlage Kind

        Anlage Kind: Mutter Angestellt Vater Einzelunternehmer, Kind GJ 201, haben Kindergeld bekommen ..Was muss ich Zeile 31-37 angeben?

        Lieben Dank im Voraus

        Kommentar


          #5
          AW: Anlage Kind

          HalloKori,

          dort wird nur etwas eingetragen, falls das Kind eine eigene Krankenversicherung und Pflegeversicherung hat und du diese Beiträge bezahlt hast.

          Ansonsten bleiben die Felder leer.

          Tschüß

          Kommentar


            #6
            AW: Anlage Kind

            Zitat von Kori Beitrag anzeigen
            Anlage Kind: Mutter Angestellt Vater Einzelunternehmer, Kind GJ 201, haben Kindergeld bekommen ..Was muss ich Zeile 31-37 angeben?

            Lieben Dank im Voraus
            Hallo,
            die abgefragten Positionen sind doch eindeutig zugewiesen.
            Entweder haben Sie für das Kind KV oder PV separat gezahlt oder das Kind für sich selbst.
            Wenn das Kind bei Ihnen Familienversichert war, keinerlei Einträge.

            Ihre Angaben sind aber auch nicht sehr detailliert, so dass man nur allgemeinen Standard tippen kann.

            ...da war einer schneller.
            Gruß, Basteltyp

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              #7
              AW: Anlage Kind

              Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
              HalloKori,

              dort wird nur etwas eingetragen, falls das Kind eine eigene Krankenversicherung und Pflegeversicherung hat und du diese Beiträge bezahlt hast.

              Ansonsten bleiben die Felder leer.

              Tschüß
              ok danke..

              - - - Aktualisiert - - -

              Zitat von Basteltyp Beitrag anzeigen
              Hallo,
              die abgefragten Positionen sind doch eindeutig zugewiesen.
              Entweder haben Sie für das Kind KV oder PV separat gezahlt oder das Kind für sich selbst.
              Wenn das Kind bei Ihnen Familienversichert war, keinerlei Einträge.

              Ihre Angaben sind aber auch nicht sehr detailliert, so dass man nur allgemeinen Standard tippen kann.

              ...da war einer schneller.
              Die Mutter ist Angestellt im öffentlichen Dienst und der Vater hat letztes Einzelunternehmen gegründet, bezahlt KV PV daher selbst

              Kommentar


                #8
                AW: Anlage Kind

                Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                HalloKori,

                dort wird nur etwas eingetragen, falls das Kind eine eigene Krankenversicherung und Pflegeversicherung hat und du diese Beiträge bezahlt hast.

                Ansonsten bleiben die Felder leer.

                Tschüß
                Hallo,

                diese Aussage ist nicht korrekt.
                Die Felder können auch ausgefüllt werden falls das Kind in Ausbildung ist (deshalb eigene Beiträge zur KV+PV) und keine oder nur geringe Steuer bezahlt hat. Dann wirkt sich dies auf die Steuerbelastung der Eltern aus (Kurzform)

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

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