AW: Kap Zeile 8 und 11
Hallo discipuli,
um was für Wertpapiere geht es denn dabei? Im Zweifel die Bank fragen.
Bei Zeile 11 handelt es sich jedenfalls um einen Verkauf (o.ä.), denn eine Ersatzbemessungsgrundlage kommt nur zum tragen, wenn DER BANK die Anschaffungskosten NICHT bekannt waren. Das sollte dann auch aus der Verkaufsabrechnung ersichtlich sein.
Wenn dir dann noch Unterlagen zum Kauf zur Verfügung stehen bzw. du sie beschaffen kannst, trägst du unter "korrigierte Beträge" den wirklichen Kursgewinn eintragen (Verkauf minus Kauf, jeweils incl. Gebühren). Dazu sind in der Regel Belege einzureichen.
MfG Stefan
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Kap Zeile 8 und 11
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