Hallo zusammen,
ich bin gerade dabei meine Lohnsteuererklärung für 2016 fertig zu machen.
Da mein Arbeitgeber bei Auswärtstätigkeiten teilweise den Verpflegungsmehraufwand ersetzt, teilweise aber auch nicht, gebe ich in Anlage N, Zeile56 alle Auswärsttätigkeiten im Ausland an.
Soweit so gut.
Nun war ich aber im Dezember 2015 noch in der Schweiz wobei die Abrechnung und damit auch Steuerliche betrachtung erst im Januar 2016 stattgefunden hat.
2016 ist der Spesensatz aber im Vergleich zu 2015 gestiegen.
Wenn ich diese Auswärtstage nun im Elster anlege wird immer der Spesensatz von 2016 angewendet.
Für die "Steuerfreien Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeiten" meiner elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2016 wurde aber der Satz von 2015 verwendet.
Das passt natürlich nicht zusammen.
Gibt es eine Möglichkeit das korrekt anzugeben, oder muss ich mit dem "falschen" Spesensatz in der Steuererklärung leben ?
Beste Grüße
Boozer
ich bin gerade dabei meine Lohnsteuererklärung für 2016 fertig zu machen.
Da mein Arbeitgeber bei Auswärtstätigkeiten teilweise den Verpflegungsmehraufwand ersetzt, teilweise aber auch nicht, gebe ich in Anlage N, Zeile56 alle Auswärsttätigkeiten im Ausland an.
Soweit so gut.
Nun war ich aber im Dezember 2015 noch in der Schweiz wobei die Abrechnung und damit auch Steuerliche betrachtung erst im Januar 2016 stattgefunden hat.
2016 ist der Spesensatz aber im Vergleich zu 2015 gestiegen.
Wenn ich diese Auswärtstage nun im Elster anlege wird immer der Spesensatz von 2016 angewendet.
Für die "Steuerfreien Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeiten" meiner elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2016 wurde aber der Satz von 2015 verwendet.
Das passt natürlich nicht zusammen.
Gibt es eine Möglichkeit das korrekt anzugeben, oder muss ich mit dem "falschen" Spesensatz in der Steuererklärung leben ?
Beste Grüße
Boozer
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