Oh je, das ist mir jetzt erst aufgefallen. Da schaue ich mir meinen Steuerbescheid von 2015 an und auf Seite 2
wo die Werbungskosten stehen, also Entfernungspauschale, steht nichts.
Sonst standen dort immer die Berechnungen der km.
Es fängt direkt mit Sonderausgaben an.
In der Erläuterung steht zwar:
Anstelle der anzuerkennenden Werbungskosten des Ehemannes ist der höhere Arbeitnehmer-Pauschbetrag abgezogen worden.
Bezieht sich das auf die Entfernungspauschale?
Brauche ich die nun nicht mehr bei der Einkommenssteuererklärung angeben?
funny
wo die Werbungskosten stehen, also Entfernungspauschale, steht nichts.
Sonst standen dort immer die Berechnungen der km.
Es fängt direkt mit Sonderausgaben an.
In der Erläuterung steht zwar:
Anstelle der anzuerkennenden Werbungskosten des Ehemannes ist der höhere Arbeitnehmer-Pauschbetrag abgezogen worden.
Bezieht sich das auf die Entfernungspauschale?
Brauche ich die nun nicht mehr bei der Einkommenssteuererklärung angeben?
funny
Kommentar