Ich habe ähnliches Problem.
Ich arbeitete von Oktober bis ende Dezember in einer anderen Stadt, dort habe ich z.T. Airbnb Zimmern gemietet, paar Tage Hostel und habe auch eine Quittung für Miete Dezember für ein Zimmer. Wöchentlich bin ich dann cca. 300 km nach Hause mit der Bahn gependelt.
Sollte ich dafür km Pauschale verwenden, für jede Fahrt und dann die Summe eintragen, und bei dem Kosten für Zimmer die tatsächlichen Kosten in die Summe dazufügen?
Da wäre in EÜR Seite 2 Feld 38 oder lieber 41 (Übernachtung und Reisenebenkosten)?
Andere Frage, wie weise ich dem FA nach, dass ich tatsächlich über zwei Monate als Selbständiger in einer anderen Stadt gearbeitet habe? Ich habe zwar einen Vertrag über selbstständige Arbeit, lediglich ist dort nicht der Arbeitsort festgehalten. Anderseits habe ich die Belege mit Airbnb Abbuchungen sowie Quittung für die Dezembermiete sowie Bahntickets (PDF sowie die aus dem Fahrscheinautomaten).
Ich arbeitete von Oktober bis ende Dezember in einer anderen Stadt, dort habe ich z.T. Airbnb Zimmern gemietet, paar Tage Hostel und habe auch eine Quittung für Miete Dezember für ein Zimmer. Wöchentlich bin ich dann cca. 300 km nach Hause mit der Bahn gependelt.
Sollte ich dafür km Pauschale verwenden, für jede Fahrt und dann die Summe eintragen, und bei dem Kosten für Zimmer die tatsächlichen Kosten in die Summe dazufügen?
Da wäre in EÜR Seite 2 Feld 38 oder lieber 41 (Übernachtung und Reisenebenkosten)?
Andere Frage, wie weise ich dem FA nach, dass ich tatsächlich über zwei Monate als Selbständiger in einer anderen Stadt gearbeitet habe? Ich habe zwar einen Vertrag über selbstständige Arbeit, lediglich ist dort nicht der Arbeitsort festgehalten. Anderseits habe ich die Belege mit Airbnb Abbuchungen sowie Quittung für die Dezembermiete sowie Bahntickets (PDF sowie die aus dem Fahrscheinautomaten).
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