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Falsche Ergeniss im Einkommensteuerbescheid

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    Falsche Ergeniss im Einkommensteuerbescheid

    Hallo,

    Ich habe meine Steuererklaerung vor drei Wochen erledigt. Heute habe ich einen Einkommensteuerbescheid bekommen, der sagt:

    verbleibende Beträge -- Einkommensteuer ==> -249
    verbleibende Beträge -- Kultus / Kirchensteuer ==> 573
    verbleibende Beträge -- Solidaritaets-zuschlag ==> -13

    Das Problem ist, dass ich im Mai die Kirche verlassen habe aber das Finanzamt verlangt das Kirchengeld von Juni bis Dezember. Das ist komisch, weil mein Arbeitgeber hat seit Juni automatisch nicht Geld fuer die Kirche abgenommen, ich musste nichts machen. Deswegen dachte ich, dass die Finanzamt wusste, dass ich nicht mehr mitglied der Kirche bin.

    Was soll ich tun?

    #2
    AW: Falsche Ergeniss im Einkommensteuerbescheid

    Beim Finanzamt Einspruch einlegen oder Antrag auf Änderung stellen.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Falsche Ergeniss im Einkommensteuerbescheid

      Vom Einspruch bzw. Widerspruch mal abgesehen: Hast Du dem Finanzamt im Hauptbogen auch mitgeteilt, dass nur für die Monate X-Y Kirchenzugehörigkeit bestand ? Das lässt sich da nach Monaten aufgliedern. FALLS Du das nicht gemacht hast und quasi erklärt hast, dass Du das ganze Jahr Mitglied warst, bräuchtest Du Dich über einen erklärungsgemäßen Bescheid natürlich nicht zu wundern.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        AW: Falsche Ergeniss im Einkommensteuerbescheid

        Zitat von stiller Beitrag anzeigen
        Beim Finanzamt Einspruch einlegen oder Antrag auf Änderung stellen.
        Bei Einspruch gibt es in Elster zwei Moeglichkeiten:

        Einkommensteuer - Festsetzung
        Einkommensteuer - Vorauszahlungen

        Welche soll ich aussuchen?

        Danke

        Kommentar


          #5
          AW: Falsche Ergeniss im Einkommensteuerbescheid

          Hallo mosquetero,

          laut deinem geschilderten Sachverhalt nimmst du Einkommensteuer -Festsetzung

          Tschüß

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            #6
            AW: Falsche Ergeniss im Einkommensteuerbescheid

            Nix Einkommensteuer. Der Einkommensteuerbescheid ist doch korrekt, falsch ist nach Meinung des TE der Kirchensteuerbescheid.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              AW: Falsche Ergeniss im Einkommensteuerbescheid

              Hallo Picard777,

              meinst du, er hat einen separaten Kirchensteuerbescheid ?

              Aus seinem Thread lese ich, dass die Festsetzung der Kirchensteuer im ESt-Bescheid erfolgte.

              Tschüß

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                #8
                AW: Falsche Ergeniss im Einkommensteuerbescheid

                Aus seinem Thread lese ich auch, dass er fälschlicherweise geglaubt hat, das Finanzamt wüsste von seinem Kirchenaustritt und er müsste nichts machen bzw. erklären.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Falsche Ergeniss im Einkommensteuerbescheid

                  Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                  Hallo Picard777,

                  meinst du, er hat einen separaten Kirchensteuerbescheid ?

                  Aus seinem Thread lese ich, dass die Festsetzung der Kirchensteuer im ESt-Bescheid erfolgte.

                  Tschüß
                  Mag ja sein, dass er das glaubt. Aber auf dem ihm zugesandten PAPIER sind verschiedene Verwaltungsakte, z.B. der Bescheid über die Einkommensteuer, der Solidaritätszuschlagsbescheid, der Kirchensteuerbescheid des Ehemannes, der Kirchensteuerbescheid der Ehefrau, der Verlustfeststellungsbescheid des Ehemanns, der Verlustfeststellungsbescheid der Ehefrau, die gesonderte Feststellung der Steuerermäßigung nach § 10a EStG aus der Riester-Rente, die gesonderte Feststellung der verbleibenden Zuwendungen nach § 10b EStG, der Verspätungszuschlag, die Einkommensteuervorauszahlungsfestsetzung für 2017, die für 2018, die Kirchensteuervorauszahlungsfestsetzung für 2017 des Ehemanns, ... Ich höre jetzt mal auf, aber ich will damit nur sagen, dass mosquetero, wenn er sagt, die Kirchensteuer sei zu hoch, dass er sich damit einzig und allein gegen den Kirchensteuerbescheid wehrt, nicht gegen den Einkommensteuerbescheid.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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