Hallo, ich habe gerade alle Eingaben für meine Steuererklärung fertig (verheiratet, Einzelveranlagung). Beim Ausführen der Plausibilitätsprüfung kommt ein Fehler. Ich soll im Hauptvordruck auf Seite 1 den Vorname meines Mannes eintragen. Das musste ich bisher noch nie machen. Trage ich den Vorname ein und führe die Prüfung erneut durch, kommt ein neuer Fehler: Ich soll bei Einzelveranlagung KEINE Angaben zum Ehepartner machen. Es kommt also ein Fehler, wenn es leer bleibt UND wenn ich was eintrage. Wie kann ich das lösen?
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Hauptvordruck / Vorname Ehegatte
Einklappen
X
-
AW: Hauptvordruck / Vorname Ehegatte
Prüfe alle bisherigen Eingaben, ob nicht irgendwo ein Eintrag zu Ehefrau/Lebenspartner gemacht wurde.Gruss (S)stiller
STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)
-
AW: Hauptvordruck / Vorname Ehegatte
Nein, das musst Du nicht.
z.B. http://www.finanztip.de/einzelveranlagung/Gruss (S)stiller
STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)
Kommentar
-
AW: Hauptvordruck / Vorname Ehegatte
Angenommen ich mache eine zusammenveranlagte Erklärung, dann muss ich das immer so machen, oder? Ich könnte nicht nächstes Jahr wieder die Einzelveranlagung machen?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar
Kommentar