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Hauptvordruck / Vorname Ehegatte

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    Hauptvordruck / Vorname Ehegatte

    Hallo, ich habe gerade alle Eingaben für meine Steuererklärung fertig (verheiratet, Einzelveranlagung). Beim Ausführen der Plausibilitätsprüfung kommt ein Fehler. Ich soll im Hauptvordruck auf Seite 1 den Vorname meines Mannes eintragen. Das musste ich bisher noch nie machen. Trage ich den Vorname ein und führe die Prüfung erneut durch, kommt ein neuer Fehler: Ich soll bei Einzelveranlagung KEINE Angaben zum Ehepartner machen. Es kommt also ein Fehler, wenn es leer bleibt UND wenn ich was eintrage. Wie kann ich das lösen?

    #2
    AW: Hauptvordruck / Vorname Ehegatte

    Prüfe alle bisherigen Eingaben, ob nicht irgendwo ein Eintrag zu Ehefrau/Lebenspartner gemacht wurde.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Hauptvordruck / Vorname Ehegatte

      Danke für deine Antwort. Ich kann leider nichts finden. Angenommen ich mache eine zusammenveranlagte Erklärung, dann muss ich das immer so machen, oder? Ich könnte nicht nächstes Jahr wieder die Einzelveranlagung machen?

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        #4
        AW: Hauptvordruck / Vorname Ehegatte

        Nein, das musst Du nicht.
        z.B. http://www.finanztip.de/einzelveranlagung/
        Gruss (S)stiller
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          #5
          AW: Hauptvordruck / Vorname Ehegatte

          Ich habe den Fehler gefunden:
          Im Hauptvordruck auf Seite 4 habe ich MEIN Elterngeld in die Felder für den Ehepartner eingetragen...
          Habe es korrigiert und der Fehler ist weg!

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            #6
            AW: Hauptvordruck / Vorname Ehegatte

            Angenommen ich mache eine zusammenveranlagte Erklärung, dann muss ich das immer so machen, oder? Ich könnte nicht nächstes Jahr wieder die Einzelveranlagung machen?
            Solange ihr verheiratet seid, könnt ihr euch jedes Jahr neu aussuchen, ob ihr Zusammenveranlagung oder Einzelveranlagung wählt! Normalerweise hat die Zusammenveranlagung keinen finanziellen Nachteil!
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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