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Fehlermeldung nach Löschung Kinderbetreuungskosten

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    Fehlermeldung nach Löschung Kinderbetreuungskosten

    Hallo,

    nach mehrmaligem Versuch der Löschung der Kinderbetreuungskosten bin ich etwas verzweifelt. In den Feldern 67 Anlage Kind steht nichts mehr, trotzdem kommt bei der Prüfung des gesamten Formulars immer folgende Fehlermeldung:
    "Werden Angaben im Bereich der Kinderbetreuungskosten getätigt, so sind stets auch Angaben zu Art der Dienstleistung, Name und Anschrift des Dienstleisters, Zeitraum der Dienstleistung und Gesamtaufwendungen der Eltern zu tätigen."
    Der Link verweist dann wieder auf das Feld 67, in dem aber alles leer ist.
    Jemand eine Idee?

    Danke und Grüße!

    #2
    AW: Fehlermeldung nach Löschung Kinderbetreuungskosten

    Überprüfe zunächst, ob auch die folgenden Zeilen bis einschließlich Zeile 73 leer sind!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Fehlermeldung nach Löschung Kinderbetreuungskosten

      *vor die Stirn schlag*
      Das war es, die Definition des Zeitraumes des gemeinsamen Haushaltes musste auch gelöscht werden. Darauf muss man erst mal kommen, die Kleine wohnt schließlich bei uns ;-)

      Danke!!

      Kommentar


        #4
        AW: Fehlermeldung nach Löschung Kinderbetreuungskosten

        Darauf muss man erst mal kommen, die Kleine wohnt schließlich bei uns ;-)
        Richtig, aber das habt ihr ja schon auf Seite 1 der Anlage Kind erklärt, indem ihr dort keine abweichende Adresse angegeben habt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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