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Innergemeinschaftlicher Erwerb EU/nicht EU

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    Innergemeinschaftlicher Erwerb EU/nicht EU

    Hallo ihr Lieben,

    ich habe zwei kurze Fragen.

    1. Ich habe digitale Fotos von Shutterstock gekauft, ansässig in den Niederlanden. Rechnung ist ohne MwSt, da ich meine USt-ID angegeben habe. Für die USt-Voranmeldung würde ich nun folgendes eintragen:
    Feld 89 (Zeile 33): 100€, daneben erscheint dann 19€. Anschließend würde ich in Feld 61 (Zeile 57) 19€ eintragen, sodass +-0 herauskommt.

    2. Habe ich Software aus Australien und den USA gekauft. Diese würde ich in der USt-VA gar nicht erwähnen, da es außerhalb der EU ist.

    Ist dieses Vorgehen korrekt?


    Danke für Eure Hilfe!
    Zuletzt geändert von MercyMark; 10.04.2017, 18:52.

    #2
    AW: Innergemeinschaftlicher Erwerb EU/nicht EU

    Ich denke dass das so nicht richtig ist. Aber: es ist auch keine Frage zu ElsterFormular.

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      #3
      AW: Innergemeinschaftlicher Erwerb EU/nicht EU

      Denkst du, beide Lösungen sind nicht richtig? Was stört dich?

      Es tut mir leid, wenn dies der falsche Bereich ist. Kann mich jemand verschieben? Oder wo sollte ich die Frage stattdessen posten?

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        #4
        AW: Innergemeinschaftlicher Erwerb EU/nicht EU

        Zitat von MercyMark Beitrag anzeigen
        Kann mich jemand verschieben? Oder wo sollte ich die Frage stattdessen posten?
        Das sind ja eigentlich Fragen für den Steuerberater! Du kannst Dir aber natürlich auch selber mal überlegen - Zeile 33 betrifft ja steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe - ob Du die Bilder wirklich erworben hast.

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          #5
          AW: Innergemeinschaftlicher Erwerb EU/nicht EU

          Das kommt wahrscheinlich auf die Interpretation an. Ich habe digitale Bilder und die Nutzungsrechte daran gekauft. Das ist natürlich kein einmaliges Gemälde, sondern ein Produkt, das an viele Menschen verkauft wird. Ähnlich wie das etwa bei Musik-Downloads der Fall ist. Trotzdem kommt es mir wie ein Erwerb vor. Ich habe aber eben auch keine Ahnung, das ist das Problem

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            #6
            AW: Innergemeinschaftlicher Erwerb EU/nicht EU

            Hallo MercyMark,

            Zitat ->Ich habe aber eben auch keine Ahnung, das ist das Problem

            Genau das ist das Problem, wer unternehmerisch tätig wird, sollte sich vorab kundig machen, ein innergemeinschaftlicher Erwerb liegt ja nur vor, wenn dem eine innergemeinschaftliche Lieferung voraus geht.
            Liegt bei dir also eine Lieferung oder eine sonstige Leistung vor ?
            Und schon geht es los in der Umsatzsteuer -> Ort der sonstigen Leistung usw. usw. und unterscheidet auch noch zwischen EU (Niederlande) und dem Drittland (Australien, USA).
            Deshalb kann die Empfehlung nur -> Steuerberater siehe L.E.Fant, du bist nicht im falschen Unterforum, Steuerberatung kann und darf dieses Anwenderforum nicht leisten.

            Tschüß

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