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Verluste aus Gesellschafterhaftung in EkSt.-Erklärung geltend machen?

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    Verluste aus Gesellschafterhaftung in EkSt.-Erklärung geltend machen?

    Hallo,
    ich bin seit heute neu hier im Forum. Ich muss zum ersten Mal die Einkommensteuererklärung selbst erstellen, da mein Mann verstorben ist.
    Damit bin ich teilweise etwas überfordert und meine größte Frage im Moment ist, wo ich im EkSt-Formular die Zahlungen eintragen kann, die ich an die Gläubiger unserer GmbH (jeweils zu 50% beteiligt) aufgrund von Gesellschafterhaftung leisten musste.
    Die GmbH war schon zum Zeitpunkt seines Todes in 2015 zahlungsunfähig und es wurde zeitgleich vom Finanzamt die Löschung der Gesellschaft von Amtswegen beantragt.
    In welchem Jahr ich den Verlust aus dem Gesellschaftsanteilen geltend mache ist hier nicht meine Frage (denn darüber gibt es ja wohl mehrfache Meinungen), doch in welcher Zeile kann ich diese extra geleisteten Zahlungen eintragen? Den Verlust der Geschäftsanteile würde ich in Zeile 41 Anlage G eintragen - wo aber diese zusätzlichen Zahlungen?

    Vielen Dank im voraus für die Hilfe

    #2
    AW: Verluste aus Gesellschafterhaftung in EkSt.-Erklärung geltend machen?

    Da kann ich Dir nur zu einem steuerlichen Berater raten. Deine Frage hat mit Elster nichts zu tun, sondern ist Steuerberatung, die hier nicht erlaubt ist. Zum einen kann man hier generell sehr schnell das falsche Jahr für den Gewinn oder Verlust nach § 17 EStG erwischen mit der Folge, dass Du es letztlich gar nicht mehr ansetzen kannst. Zum anderen ist die Ermittlung des Veräußerungsverlusts für einen Laien überhaupt nicht handelbar. Und zu guter Letzt sind diese von Dir erfragten Ausgaben in der Regel in die Ermittlung des Veräußerungsverlusts mit einzubeziehen. Und dass der ganze Veräußerungsverlust nur mit 60 % anzusetzen ist, sei nur am Rande erwähnt.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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