Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Version 11.4.0 - EÜR 2009 Übertragung und ESt-Erklärungsanlagen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Version 11.4.0 - EÜR 2009 Übertragung und ESt-Erklärungsanlagen

    Hallo allerseits,

    ich habe gerade meine EÜR 2009 übertragen.

    Nun folgendes Problem:
    Für die Einkommensteuererklärung 2009 wird mir ein Anschreiben generiert, bei dem "Steuerbilanz(en)/Gewinn- und Verlustrechnung" markiert ist.

    Die Anlage EÜR ist ja nun genau das, was ich in diesem Fall abgeben würde und bereits auf elektronischem Weg getan habe. Oder sind etwa noch andere Anlagen gemeint? Meines Wissens benötige ich als Freiberufler keine Bilanz.

    Wie kann ich das Dilemma nun lösen?

    Beste Grüße,

    chefo

    #2
    AW: Version 11.4.0 - EÜR 2009 Übertragung und ESt-Erklärungsanlagen

    Hallo chefo,
    immer wenn die Anlagen G oder S ausgefüllt sind, stehen auf dem Anschreiben die Unterlagen zur Gewinnermittlung, beim einen ist es die Bilanz beim anderen die G-V-Rechnung und mancher macht letztere ausschließlich mit der EÜR. Da das Schreiben zum Ausdrucken ist, kann man ja zur Not den Kuli nehmen und streichen/ergänzen.

    Kommentar


      #3
      AW: Version 11.4.0 - EÜR 2009 Übertragung und ESt-Erklärungsanlagen

      Das Dumme ist nur, dass ich ja nun eigentlich gar nichts auf dem Postweg an das FA schicken müsste. EÜR und die ESt-Erklärung kann ich ja nun beude elektronisch signiert übertragen. Jetzt muss ich die ESt-Erklärung auf jeden Fall per Post hinschicken (die komprimierte).

      Wo ist der Sinn des Ganzen?

      Kommentar


        #4
        AW: Version 11.4.0 - EÜR 2009 Übertragung und ESt-Erklärungsanlagen

        Wieso muss man die per Post hinschcken, wenn man die authentifiziert überträgt ????

        Die Finanzbeamten sind so doof nicht, sie erkennen schon, ob jemand eine Bilanz abgeben muss oder ob eine EÜR reicht.
        Das haben die gelrnt.

        Und nur weil ein Anschreiben generiert wird, dass man abschicken kann aber nicht muss, ändert das nichts an dieser Tatsache.

        Kommentar


          #5
          AW: Version 11.4.0 - EÜR 2009 Übertragung und ESt-Erklärungsanlagen

          Zitat von chefo Beitrag anzeigen
          Das Dumme ist nur, dass ich ja nun eigentlich gar nichts auf dem Postweg an das FA schicken müsste. EÜR und die ESt-Erklärung kann ich ja nun beude elektronisch signiert übertragen. Jetzt muss ich die ESt-Erklärung auf jeden Fall per Post hinschicken (die komprimierte).

          Wo ist der Sinn des Ganzen?

          Hallo chefo,

          ist alles ein wenig diffus. In Beitrag 1 ist die EÜR bereits übermittelt, hier wird sie + ESt-Erklärung jetzt erst übertragen? Das mit dem Postversand hat Petzer bereits erklärt.

          Übrigens, jedes PDF Anschreiben aus Elfo läßt sich mittels -Alles markieren + Kopieren (auch mit Tastaturbefehlen)- in eine e d i t i e r b a r e WORD-Datei umwandeln, die auch später noch nutzbar ist. Wurde dieser Tage nochmal erfolgreich getestet und wird seit mehreren Jahren, etwas modifiziert, dem FA ohne Beanstandung zur Verfügung gestellt.

          MfG
          W800

          Kommentar


            #6
            AW: Version 11.4.0 - EÜR 2009 Übertragung und ESt-Erklärungsanlagen

            Hallo allerseits,

            Also nochmal:

            - EÜR ist bereits übertragen.

            - Beim Übertragen der Erklärung wird an Anschreiben erzeugt und die Frage danach, ob ich Belege nachreiche automatisch mit "ja" beantwortet.

            Ich gehe davon aus, dass dieses "ja" auch übertragen wird, d.h. auf der anderen Seite wartet jemand auf nachgereichte Belege. Ehrlich gesagt kann ich mir nicht vorstellen, dass der Bearbeiter sich meine Übertragung anschaut und dann von selbst sieht, dass ich noch Belege nachreichen werde und dann, wenn diese kommen, alles erneut durchschaut. Zumindest würde ich ein Flag mitübertragen, damit doppelter Aufwand vermieden wird. Wenn dem so ist, wird man sich zu Recht wurdern, wo die Belege bleiben.

            Davonab wird nicht nur das Anschreiben sondern auch eine komprimierte Steuererklärung erzeugt, die ja nun obsolet ist, wenn ich eine signierte Übertragung durchführe.

            Meiner Meinung nach ist das noch nicht 100% ausgegoren.

            Gruß,

            chefo

            Kommentar


              #7
              AW: Version 11.4.0 - EÜR 2009 Übertragung und ESt-Erklärungsanlagen

              Zitat von chefo Beitrag anzeigen
              Hallo allerseits,

              Also nochmal:

              - EÜR ist bereits übertragen.

              - Beim Übertragen der Erklärung wird an Anschreiben erzeugt und die Frage danach, ob ich Belege nachreiche automatisch mit "ja" beantwortet.

              Ich gehe davon aus, dass dieses "ja" auch übertragen wird, d.h. auf der anderen Seite wartet jemand auf nachgereichte Belege. Ehrlich gesagt kann ich mir nicht vorstellen, dass der Bearbeiter sich meine Übertragung anschaut und dann von selbst sieht, dass ich noch Belege nachreichen werde und dann, wenn diese kommen, alles erneut durchschaut. Zumindest würde ich ein Flag mitübertragen, damit doppelter Aufwand vermieden wird. Wenn dem so ist, wird man sich zu Recht wurdern, wo die Belege bleiben.

              Davonab wird nicht nur das Anschreiben sondern auch eine komprimierte Steuererklärung erzeugt, die ja nun obsolet ist, wenn ich eine signierte Übertragung durchführe.

              Meiner Meinung nach ist das noch nicht 100% ausgegoren.

              Gruß,

              chefo

              Hallo chefo,

              entweder Sie haben eine authentifizierte oder nicht authentifizierte Steuererklärung übermittelt. Nur in letzterem Falle wird eine komprimierte Steuererklärung ausgedruckt.

              Was Belege betrifft, m ü s s e n diese auch bei authentifizieter Übermittlung nachgereicht werden, sofern sie erforderlich sind und "Ja" aktiviert wurde. Den jeweiligen Steuerfall ruft der Sachbearbeiter mittels Steuer- oder Telenummer vom FA-Server ab.

              Um einen Einblick in das Verfahren zu bekommen, sollten Sie sich mit der Elfo Hilfe, "Bedienung des Programms" Indexeintrag "Senden der Steuerdaten" (Doppelklick) befassen.

              Ist, um in Ihrem Jargon zu bleiben, 100 % ig ausgegoren.

              MfG
              W800

              Kommentar


                #8
                AW: Version 11.4.0 - EÜR 2009 Übertragung und ESt-Erklärungsanlagen

                > entweder Sie haben eine authentifizierte oder nicht authentifizierte Steuererklärung
                > übermittelt. Nur in letzterem Falle wird eine komprimierte Steuererklärung ausgedruckt.

                Nun ja. Auch bei der authentifizierten Steuererklärung kann ich einen komprimierten Ausdruck bekommen (es heißt dann bloß Druckvorschau und ist mit Vermerken versehen, nicht ans Finanzamt gesendet werden zu sollen).

                > Was Belege betrifft, m ü s s e n diese auch bei authentifizieter Übermittlung
                > nachgereicht werden, sofern sie erforderlich sind und "Ja" aktiviert wurde.

                Das ist soweit klar.

                > Ist, um in Ihrem Jargon zu bleiben, 100 % ig ausgegoren.

                Meiner Meinung nach nicht. Sobald ich Anlage S ausfülle und freiberufliche Einkünfte angebe, ist ElsterFormular der Meinung, ich müsse Belege nachreichen. Das ich bereits mittels derselben Software eine Einnahmenüberschussrechnung übertragen habe und dieses als Beleg reicht, wird bei der Übertragung nicht berücksichtigt. Hätte man beispielsweise die EÜR als Anlage zur Einkommensteuererklärung ausgeführt, dann wäre das Problem nicht vorhanden, wenngleich dann möglicherweise andere Abhängigkeiten auftreten (z.B. für mehrere Betriebe, da ja dann mehrere EÜR-Anlagen benötigt würden).

                Wie dem auch sei. In der Zwischenzeit habe ich die Einkommensteuererklärung nun auch authentifiziert übertragen und warte auf eine Reaktion des Finanzamtes.

                Besten Dank,

                chefo

                Kommentar


                  #9
                  AW: Version 11.4.0 - EÜR 2009 Übertragung und ESt-Erklärungsanlagen

                  Zitat von chefo Beitrag anzeigen
                  > entweder Sie haben eine authentifizierte oder nicht authentifizierte Steuererklärung
                  > übermittelt. Nur in letzterem Falle wird eine komprimierte Steuererklärung ausgedruckt.

                  Nun ja. Auch bei der authentifizierten Steuererklärung kann ich einen komprimierten Ausdruck bekommen (es heißt dann bloß Druckvorschau und ist mit Vermerken versehen, nicht ans Finanzamt gesendet werden zu sollen).

                  > Was Belege betrifft, m ü s s e n diese auch bei authentifizieter Übermittlung
                  > nachgereicht werden, sofern sie erforderlich sind und "Ja" aktiviert wurde.

                  Das ist soweit klar.

                  > Ist, um in Ihrem Jargon zu bleiben, 100 % ig ausgegoren.

                  Meiner Meinung nach nicht. Sobald ich Anlage S ausfülle und freiberufliche Einkünfte angebe, ist ElsterFormular der Meinung, ich müsse Belege nachreichen. Das ich bereits mittels derselben Software eine Einnahmenüberschussrechnung übertragen habe und dieses als Beleg reicht, wird bei der Übertragung nicht berücksichtigt. Hätte man beispielsweise die EÜR als Anlage zur Einkommensteuererklärung ausgeführt, dann wäre das Problem nicht vorhanden, wenngleich dann möglicherweise andere Abhängigkeiten auftreten (z.B. für mehrere Betriebe, da ja dann mehrere EÜR-Anlagen benötigt würden).

                  Wie dem auch sei. In der Zwischenzeit habe ich die Einkommensteuererklärung nun auch authentifiziert übertragen und warte auf eine Reaktion des Finanzamtes.

                  Besten Dank,

                  chefo

                  Hallo chefo,

                  gratuliere zunächst zu den authentifizierten Steuerdaten Übermittlungen. Mit 100 % ausgegegoren sind ausschließlich die elektronischen Übermittlungsmodalitäten angesprochen. Das Anschreiben wird in Ihrem Falle automatisch generiert, vermutlich unabhängig davon, ob bereits Daten übermittelt wurden, die an und für sich chon als Beleg dienen. Dann ist auch ein Anschreiben ünberflüssig, was die Software, wenn nicht vorgegeben, jedoch nicht erkennen kann, zumindest bis dato nicht

                  Sicher wissen Sie, dass man jederzeit Verbesserungsvorschläge an die Elster Hotline "hotline@elsterformular.de" schicken kann. Vielleicht sind die Entwickler einsichtig, denn die Software wird fortgesetzt optimiert. Außerdem lesen die Entwickler auch Forum Beiträge.

                  Bezüglich komprimierter Steuererklärung wird bei nicht auth. Übermittlung der Ausdruck mit Telenummer nach der Übermittlung, inklusive Belegexemplar ohne TN, "e r z w u n g e n". Bei auth.Übermittlung k a n n die Druckvorschau ausgedruckt bzw. die PDF woanders abgelegt werden oder auch nicht. Das ist der Unterschied.

                  Reaktion des FA kommt bestimmt, hoffentlich nur in Form eines moderaten Steuerbescheides

                  MfG
                  W800

                  Kommentar

                  Lädt...
                  X