Hallo,
es tritt ein Fehler bei Berechnung im Fall des Kirchenaustrittes und dennoch der Zahlung von Kirchensteuer bei den Kapitalerträgen auf.
Hintergrund:
Wir sind Ende 2015 aus der Kirche ausgetreten, unsere Bank hat aber auch für das Jahr 2016 die Kirchensteuer auf Kapitalerträge berechnet und abgeführt.
Folgendes Problem:
Es konnte keine Steuerberechnung durchgeführt werden
AHW Abbruch-Hinweise
Es wurde einbehaltene Kirchensteuer zur Kapitalertragsteuer eingegeben, der Steuerpflichtige/Ehemann bzw. die Ehefrau ist jedoch nicht kirchensteuerpflichtig.
Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!
Testweise habe ich dann die Kirchensteuer aus der KAP gelöscht und im Hauptvordruck "Sonderausgaben - Zeile 42" eingetragen, was so natürlich nicht korrekt ist.
Zumindest erfolgte so eine Berechnung.
Frage:
Gibt es eine Behelfslösung und kann ich dennoch unsere Steuererklärung per Elster absenden, sodass das Finanzamt auch die Kirchensteuer erstattet ?
Gruß & noch schöne Ostertage
Heiko
es tritt ein Fehler bei Berechnung im Fall des Kirchenaustrittes und dennoch der Zahlung von Kirchensteuer bei den Kapitalerträgen auf.
Hintergrund:
Wir sind Ende 2015 aus der Kirche ausgetreten, unsere Bank hat aber auch für das Jahr 2016 die Kirchensteuer auf Kapitalerträge berechnet und abgeführt.
Folgendes Problem:
Es konnte keine Steuerberechnung durchgeführt werden
AHW Abbruch-Hinweise
Es wurde einbehaltene Kirchensteuer zur Kapitalertragsteuer eingegeben, der Steuerpflichtige/Ehemann bzw. die Ehefrau ist jedoch nicht kirchensteuerpflichtig.
Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!
Testweise habe ich dann die Kirchensteuer aus der KAP gelöscht und im Hauptvordruck "Sonderausgaben - Zeile 42" eingetragen, was so natürlich nicht korrekt ist.
Zumindest erfolgte so eine Berechnung.
Frage:
Gibt es eine Behelfslösung und kann ich dennoch unsere Steuererklärung per Elster absenden, sodass das Finanzamt auch die Kirchensteuer erstattet ?
Gruß & noch schöne Ostertage
Heiko
Kommentar