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Abbruch Hinweis Vorsorgeaufwand / Basiskrankenversicherung

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    Abbruch Hinweis Vorsorgeaufwand / Basiskrankenversicherung

    Hallo,
    ich erhalte folgende Fehlermeldung:
    Anlage Vorsorgeaufwand: Sie haben Eingaben zur Basiskrankenversicherung vorgenommen, aber keine
    Eintragungen zur sozialen Pflegeversicherung / Pflegepflichtversicherung, oder umgekehrt. Bitte
    ergänzen Sie die entsprechenden Eingaben.
    Ich bin freiwillig in der Gesetzlichen krankenversichert, meine Frau ist pflichtversichert.
    Die Eintragungen in Anlage N sind korrekt übernommen worden.
    Die Plausibilitätsprüfung meldet o.k. und bei der Steuerberechnung erhalten ich o.g Abbruchhinweis.
    Der Abbruchhinweis kommt permanent.
    Elster ist aktuell, gibt es eine Lösung?

    xray

    #2
    AW: Abbruch Hinweis Vorsorgeaufwand / Basiskrankenversicherung

    Ich bin freiwillig in der Gesetzlichen krankenversichert, ...
    Deine Beiträge sind nicht unbedingt auf der Lohnsteuerbescheinigung zu finden, du hast aber eine Mitteilung deiner gesetzlichen Krankenversicherung über deine Beiträge zur KV und PV erhalten.

    Die Beiträge sind direkt in die Zeilen 17 ff. der Anlage Vorsorgeaufwand einzutragen. Einen hast du scheinbar vergessen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Abbruch Hinweis Vorsorgeaufwand / Basiskrankenversicherung

      Danke für die schnelle Antwort.
      Es handelt sich um erhaltene Prämien aus Wahltarifen der Krankenkasse.
      Diese sind laut Schreiben Krankenkasse in Zeile 15, 17 und 18 einzutragen (sowohl bei mir als auch bei meiner Frau).
      Wenn diese eingetragen sind, erscheint die Abbruchmeldung, lasse ich sie weg, funktioniert die Berechnung.

      xray

      Kommentar


        #4
        AW: Abbruch Hinweis Vorsorgeaufwand / Basiskrankenversicherung

        Bei deiner Frau ist der Eintrag einer Erstattung in Zeile 15 korrekt.

        Bei dir kommt es darauf an, ob du ein sog. Firmenzahler bist und deine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf der Lohnsteuerbescheinigung erscheinen oder nicht.

        Wenn du sie selbst in die Zeilen 17 bis 19 der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen hast, würde deine Erstattung in die Zeile 20, ggf. zusätzlich 21 gehören.

        Wir reden vom Jahr 2016?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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