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Autokauf bzgl. Vorsteuer einreichen

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    Autokauf bzgl. Vorsteuer einreichen

    Hallo Zusammen,
    irgendwie komme ich nicht weiter, ich, Selbständig, habe eine Auto gekauft und würde gerne die Vorsteuer geltend machen als Berichtigung für einen Ust angemeldeten Monat.
    Wo trage ich die Daten ein?
    Vielen lieben Dank

    #2
    AW: Autokauf bzgl. Vorsteuer einreichen

    FALLS die Voraussetzungen dafür vorliegen, DANN in der Zeile, in der nach Vorsteuern gefragt wird. Sorry, ich verstehe die Frage jetzt nicht wirklich.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Autokauf bzgl. Vorsteuer einreichen

      Hallo, zunächste Danke, an den Vorraussetzungen mangelt es nicht, allerdings verstehe ich die Zusammenhänge der Zeilen 62-66 nicht. Wie dem auch sei, ich habe jetzt es ausgefüllt und werde sehen was kommt :-)

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        #4
        AW: Autokauf bzgl. Vorsteuer einreichen

        Zitat von rkoca Beitrag anzeigen
        allerdings verstehe ich die Zusammenhänge der Zeilen 62-66 nicht
        Was hat das denn mit den Zeilen 62 (Vorsteuerabzug für innergemeinschaftliche Lieferungen) bis 66 (Zwischensumme, grau hinterlegt) zu tun?

        - - - Aktualisiert - - -

        Oder sprichst Du von der Jahreserklärung? Kann aber eigentlich nicht sein, denn Du hast ja gesagt

        Zitat von rkoca Beitrag anzeigen
        für einen Ust angemeldeten Monat

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          #5
          AW: Autokauf bzgl. Vorsteuer einreichen

          Vielleicht meint der TE nicht die Zeilennummern sondern die Kennzahlen?

          Zeilennummer 56 entspricht Kennzahl 66.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Autokauf bzgl. Vorsteuer einreichen

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Vielleicht meint der TE nicht die Zeilennummern sondern die Kennzahlen?

            Zeilennummer 56 entspricht Kennzahl 66.
            Dann wär natürlich statt des Minuszeichens ein Pluszeichen verständlicher gewesen. Aber er kann sich ja noch äußern, dann brauchen wir nicht raten

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              #7
              AW: Autokauf bzgl. Vorsteuer einreichen

              Ich stehe vor einer ähnlichen Frage. Ich bin Freiberufler, kaufe den Wagen in der kommenden Woche und werde ihn etwa zu 70% geschäftlich und 30% privat nutzen. Nun stellt sich mir die Frage, welchen Wert ich im Vorsteuerfeld addiere, wenn ich den Wagen beim Händler finanziere. Dann zahle ich ja monatliche Raten und kann die Vorsteuer meines Wissens nicht komplett für den Juli geltend machen. Ist es richtig, dass ich dann jeden Monat die anteilige Vorsteuer in Bezug zur Rate und dann davon auch nur den anteil von 70% eintragen muss? Oder setze ich die 70% der gesamten Vorsteuer auf den Fahrzeugpreis an?

              Edit: Laut https://www.autokreditevergleich.de/...euer-absetzen/ muss ich tatsächlich auswerten, wieviel ich privat nutze und wieviel geschäftlich. Nur der geschäftliche Teil ist dann steuerlich relevant. Es reicht wohl, dass man es mittels Fahrtenbuch einmal ausrechnet und den Prozentsatz dann einfach auf die Folgejahre überträgt. Das beste wird dann wohl sein, wenn ich den Autokredit bei einer externen Bank aufnehme, dann praktisch bar zahle, so dass die Vorsteuer komplett fällig ist, da ja keine Ratenzahlung an den Händler erfolgt. Ist das so richtig?

              Oder wäre Leasing doch besser, weil ich dann ja eine "Miete" habe, die ich zwar nur anteilig bezogen auf Geschäftlich/Privat, aber eben als Kosten die gesamten 70 Prozent der monatlichen Rate absetzen kann? Je nachdem wie teuer es insgesamt ist, wäre die Einsparung durch die Steuer ggfs. grösser als der Mehrpreis durch Leasing.

              Danke vorab.
              Zuletzt geändert von Khaboom; 19.06.2017, 14:03.

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                #8
                AW: Autokauf bzgl. Vorsteuer einreichen

                Hallo khaboom,

                schau mal ins Umsatzsteuergesetz § 15 Vorsteuerabzug und deine Frage ist beantwortet ->
                1) Der Unternehmer kann die folgenden Vorsteuerbeträge abziehen: 1.
                die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für sein Unternehmen ausgeführt worden sind. Die Ausübung des Vorsteuerabzugs setzt voraus, dass der Unternehmer eine nach den §§ 14, 14a ausgestellte Rechnung besitzt. Soweit der gesondert ausgewiesene Steuerbetrag auf eine Zahlung vor Ausführung dieser Umsätze entfällt, ist er bereits abziehbar, wenn die Rechnung vorliegt und die Zahlung geleistet worden ist;.......

                Also einfach ausgedrückt, dass Auto muss da sein und du musst eine Rechnung haben.

                Alles andere betriebliche Nutzung usw. klärst du am bestem mit dem Steuerberater deines Vertrauens.

                Tschüß

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