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Anlage G für Kleinunternehmer

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    Anlage G für Kleinunternehmer

    Ich musste in 2016 eine Rechnung mit MWSt schreiben, obwohl ich Kleinunternehmer bin.
    Das Finanzamt sagte mir, das das einmalig nicht schlimm ist und ich dies unter "unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer" angeben muss.
    Dieses Feld suche ich nun auf der Anlage G, kann mir da jemand helfen ?

    #2
    AW: Anlage G für Kleinunternehmer

    Da suchst du falsch!

    Das Feld findest du in der Umsatzsteuererklärung und ggf. noch im Formular EÜR, nicht jedoch in der Anlage G zur Einkommensteuererklärung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Anlage G für Kleinunternehmer

      HAH !
      Ich erinnere mich, ich meine, EÜR gab es letztes Jahr noch nicht online.

      Hab es jetzt gefunden, meinst Du, Feld 16 paßt ?

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        #4
        AW: Anlage G für Kleinunternehmer

        Zitat von Anja C. Beitrag anzeigen
        meinst Du, Feld 16 paßt ?
        Die Kennzahlen sind jedenfalls dreistellig. Unberechtigte Steuerbeträge gehören in Zeile 102 (Kennzahl 318) der Umsatzsteuererklärung.

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          #5
          AW: Anlage G für Kleinunternehmer

          Ups, schlecht formuliert ...

          Ich meinte Kennzahl 140 in der EÜR ...

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            #6
            AW: Anlage G für Kleinunternehmer

            Zitat von Anja C. Beitrag anzeigen
            Ich mußte in 2016 eine Rechnung mit MWSt schreiben, obwohl ich Kleinunternehmer bin.
            Ja, warum denn das? Wollte dies der Rechnungsempfänger unbedingt so? Etwa, weil die ausgewiesene USt als Vorsteuer abziehen will?

            Zitat von Anja C. Beitrag anzeigen
            Das Finanzamt sagte mir, das das einmalig nicht schlimm ist und ich dies unter "unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer" angeben muß.
            Nicht schlimm - das kann man so nicht sagen. Denn es ist - richtig - unberechtigt ausgewiesene USt mit der Folge, daß sie der Rechnungsempfänger eben nicht als Vorsteuer abziehen kann. Kommt spätestens mit einer Betriebsprüfung ans Tageslicht. Und dann? Die unberechtigt ausgewiesene USt bleibt beim Finanzamt, der Rechnungsempfänger muß sie ans Finanzamt zurückzahlen bzw. kann sie nicht als Vorsteuer abziehen. Die bleibt so lange doppelt bezahlt bis die Rechnung wieder berichtigt ist, also ohne USt-Ausweis geschrieben wurde.
            Mit freundlichen Grüßen

            Ronald

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              #7
              AW: Anlage G für Kleinunternehmer

              Alles gut, mit "nicht schlimm" meinte ich, das das keinen Einfluß auf meinen Kleinunternehmer-Status hat.
              Die Steuer wird ausnahmeweise berechnet und dann später mit abgeführt (so hat es mir das Fi-Amt bestätigt, die werden es wissen ...).

              Ja, der Rechnungsempfänger wollte das so, ist ein internationaler Konzern mit einer zentralen Buchhaltung, die nehmen keine Rücksicht
              auf Einzelschicksale ;-))

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                #8
                AW: Anlage G für Kleinunternehmer

                Zitat von Anja C. Beitrag anzeigen
                zentralen Buchhaltung, die nehmen keine Rücksicht auf Einzelschicksale ;-))
                Ha - das ist ja auch nicht das Problem. Der Rechnungsempfänger muß die Umsatzsteuer bezahlen, ohne sie vom Finanzamt wiederzubekommen, zumindest theoretisch nicht. Für den Kleinunternehmer ist es (die Umsatzsteuer) ein durchlaufender Posten, also plusminus null, theoretisch und praktisch.
                Mit freundlichen Grüßen

                Ronald

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                  #9
                  AW: Anlage G für Kleinunternehmer

                  ... ist ein internationaler Konzern mit einer zentralen Buchhaltung, die nehmen keine Rücksicht ...
                  Man könnte auch sagen, der Buchhalter, der das verlangt hat, hat keine große Ahnung vom deutschen Umsatzsteuerrecht.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    AW: Anlage G für Kleinunternehmer

                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Man könnte auch sagen, der Buchhalter, der das verlangt hat, hat keine große Ahnung vom deutschen Umsatzsteuerrecht.
                    Also wirklich - so direkt wollte ich es nicht sagen ... !
                    Mit freundlichen Grüßen

                    Ronald

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