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Zusatzversorgung VBL, Lohnsteuerkarte Zeile 32

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    Zusatzversorgung VBL, Lohnsteuerkarte Zeile 32

    Ich war jetzt über 2 Jahre im öffentlichen Dienst beschäftigt und habe dort eine Zusatzvorsorge (VBL) abgeschlossen. In den Unterlagen steht, Sonderausgabenabzug nach §10a Einkommenssteuergesetz, kann man es steuerlich geltend machen. (Je nach Einkommensituation spart man Steuern). Das wurde auch regelmäßig von meinem Einkommen gleich abgezogen und auf der Lohnsteuerkarte in Zeile 32 eingetragen. Nur kann ich leider über das Elster Programm nirgends finden, wo ich das eintragen könnte. Das letzte Jahr wurde es mir vom FA schon nicht angerechnet (vermutlich falscher Eintrag von mir gewesen).

    Wäre nett, wenn mir jemand da weiterhelfen kann.

    #2
    AW: Zusatzversorgung VBL, Lohnsteuerkarte Zeile 32

    Zitat von angie-le Beitrag anzeigen
    Ich war jetzt über 2 Jahre im öffentlichen Dienst beschäftigt und habe dort eine Zusatzvorsorge (VBL) abgeschlossen. In den Unterlagen steht, Sonderausgabenabzug nach §10a Einkommenssteuergesetz, kann man es steuerlich geltend machen. (Je nach Einkommensituation spart man Steuern).
    Das kommt darauf an, wovon du redest. Die Pflichtversorgung des öD, VBL klassik genannt, ist keine Altersvorsorge im Sinne des §10a, sondern maximal als sonstige Vorsorgeaufwendung zu berücksichtigen, wenn die Zusatzversorgung schon vor 2005 bestand.

    Zusätzlich bietet die VBL Riesterverträge unter dem Namen VBL extra und VBL dynamik an, das sind halt ganz normale Riesterverträge nach §10a, für die man eine Zulage beantragt und die Anlage AV ausfüllt, damit die Günstigerprüfung Zulage/Sonderausgabenabzug durchgeführt wird.

    Wobei Günstigerprüfung heißt, dass das Ergebnis auch sein kann, dass die Zulage günstiger ist, und der Riestervertrag in der Steuerberechnung gar nicht auftaucht.

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      #3
      AW: Zusatzversorgung VBL, Lohnsteuerkarte Zeile 32

      Ja das is die vbl klassik, also trag ich die dann doch nirgends ein und hab das für umsonst bezahlt? Nein, hab dieses vbl erst seit 2006 angemeldet. die anträge dazu für diesen §10a hab ich noch zu Hause leigen seit 2006, wär wohl schlauer gewesen wenn ich sie ausgefüllt hätte? *grübel*

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        #4
        AW: Zusatzversorgung VBL, Lohnsteuerkarte Zeile 32

        Bei der Gelegenheit fällt mir ein:

        Bezüglich der VBL klassik gibt es einen Unterschied zwischen VBL West und VBL Ost.
        Was ich schrieb, bezog sich auf VBL West: Dort ist VBL klassik umlagefinanziert, also keine steuerliche Förderung, aber dafür Besteuerung der Rente nur bzgl. des Ertragsanteils.

        VBL klassik im Abrechnungsbereich Ost wurde auf eine kapitalgedeckte Finanzierung umgestellt, die tatsächlich unter Riesterförderung fällt. Also sollte man brav die Zulage beantragen und die Anlage AV ausfüllen. Natürlich ist die Rente, die man dann irgendwann erhält, dafür voll steuerpflichtig.

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          #5
          AW: Zusatzversorgung VBL, Lohnsteuerkarte Zeile 32

          Stimmts das noch mit VBL West oder kann man es schon steurlich geltend machen? Ich bin seit 2013 im oeffentlichen Dienst und der Betrag ist nie auf meiner Lohnsteuerbescheinigung.

          Vielen Dank!

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            #6
            AW: Zusatzversorgung VBL, Lohnsteuerkarte Zeile 32

            Die Rechtslage hat sich meines Wissens nicht geändert, wobei das aus meiner Sicht langfristig durchaus vorteilhaft für die Anspruchsberechtigten ist, weil beim späteren Bezug der Zusatzversorgung nur der Ertragsanteil zu versteuern ist.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Zusatzversorgung VBL, Lohnsteuerkarte Zeile 32

              Zitat von petkovam Beitrag anzeigen
              Stimmts das noch mit VBL West oder kann man es schon steurlich geltend machen? Ich bin seit 2013 im oeffentlichen Dienst und der Betrag ist nie auf meiner Lohnsteuerbescheinigung.

              Vielen Dank!
              Nein, kannst du nicht geltend machen.

              Weitere Auskünfte erteilt dir die VBL.
              Mfg

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