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Anlage V bei Eigentümergemeinschaft

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    Anlage V bei Eigentümergemeinschaft

    Problem:

    Anlage V für eine vermietete Wohnung
    Minuseinkünfte unter "Allgemeine Angaben zum bebauten Grundstück" angegeben
    Zuordnung für 2 Eigentümer je zur Hälfte

    Die Minuseinkünfte werden immer wieder nur einem Eigentümer zugeordnet,
    ich kriege die Summe nicht auf 2 aufgeteilt.

    Lt. Fi-Amt muß der Betrag unter "Anteile an Einkünften aus Bauherrengemeinschaft" geteilt werden, das klappt aber nicht.

    Wo kann nur der Fehler liegen ?

    So sieht die Fehlermeldung aus:

    ***Der Überschuss auf der Anlage V entspricht nicht dem angegebenen Anteil beziehungsweise der Summe der angegebenen Anteile am Überschuss (1. Anlage V)***

    #2
    AW: Anlage V bei Eigentümergemeinschaft

    Ich geh davon aus dass Du eine Feststellungserklärung machen willst. Das ist aber mit ElsterFormular nicht möglich.

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      #3
      AW: Anlage V bei Eigentümergemeinschaft

      Anteile an Einkünften an einer Eigentümergemeinschaft sind in der 1. Anlage V in den Zeilen nach 24 bis 29 zu erklären.

      Es sind nur die dort verlangten Angaben zu machen.

      Bei nicht verheirateten Eigentümern werden die Einkünfte selbst und die Anteile daran über die Gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung ermittelt, die steht im ElsterOnline-Portal zur Verfügung.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Anlage V bei Eigentümergemeinschaft

        Bei nicht verheirateten Eigentümern werden die Einkünfte selbst und die Anteile daran über die Gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung ermittelt, die steht im ElsterOnline-Portal zur Verfügung.[/QUOTE]


        ---> die einheitliche Feststellung habe ich gemacht (mit der Gesamtsumme), aber die lässt sich nicht auf beide Feststellungsbeteiligte hälftig aufteilen, trotz 1/50 Quote :-((

        in der Vorschau steht unter "Einkünfte aus bebauten Grundstücken" das gesamte Minus,
        unter "Einkünfte aus Grundstücksgemeinschaften" das halbe Minus und unter "Einkünfte" beide Summen addiert ...
        Zuletzt geändert von Anja C.; 19.04.2017, 20:40.

        Kommentar


          #5
          AW: Anlage V bei Eigentümergemeinschaft

          Zitat von Anja C.
          ---> die einheitliche Feststellung habe ich gemacht (mit der Gesamtsumme), aber die lässt sich nicht auf beide Feststellungsbeteiligte hälftig aufteilen, trotz 1/50 Quote :-((
          Wieso, Du trägst doch einfach den Anteil dort ein. Das geht nicht automatisch.

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            #6
            AW: Anlage V bei Eigentümergemeinschaft

            Du darfst ja in deiner eigenen Anlage V nur deinen 1/50-igstel Anteil betragsmäßig eintragen.

            Da gibt es nichts weiter aufzuteilen. Da ist genau eine Zeile auszufüllen, nicht mehr!
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              AW: Anlage V bei Eigentümergemeinschaft

              Zitat von Anja C. Beitrag anzeigen
              hälftig ... 1/50 Quote
              Warum fünfzigstel?

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                #8
                AW: Anlage V bei Eigentümergemeinschaft

                hab ich alles gemacht, aber in der Vorschau siehe oben ...

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                  #9
                  AW: Anlage V bei Eigentümergemeinschaft

                  Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                  Warum fünfzigstel?
                  Vielleicht vermengt sie 50% mit 1/50-igstel?

                  - - - Aktualisiert - - -

                  Zuordnung für 2 Eigentümer je zur Hälfte
                  In deiner eigenen Steuererklärung findet keine Aufteilung mehr statt, da kommt nur deine eigene Hälfte rein!
                  Angehängte Dateien
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #10
                    AW: Anlage V bei Eigentümergemeinschaft

                    Tja, das frage ich mich auch gerade ...

                    Ich hatte das aus dem letzten Jahr (nicht online) übernommen: 50/50 (Aufteilung nach Bruchteilen)

                    Jetzt heißt es Zähler und Nenner.
                    Aber auch, wenn ich 1/2 eintrage, kriege ich 2 Summen ...

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                      #11
                      AW: Anlage V bei Eigentümergemeinschaft

                      Zitat von Anja C. Beitrag anzeigen
                      ***Der Überschuss auf der Anlage V entspricht nicht dem angegebenen Anteil beziehungsweise der Summe der angegebenen Anteile am Überschuss (1. Anlage V)***
                      Also:
                      - wo hast Du den Überschuss eingetragen (Zeile, Kennzahl)?
                      - Wo wurde die Summe der angegebenen Anteile eingetragen (Zeile, Kennzahl)?

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                        #12
                        AW: Anlage V bei Eigentümergemeinschaft

                        Du schreibst hier unter ElsterFormular, bist aber offensichtlich mit der Feststellungserklärung im ElsterOnline-Portal beschäftigt.

                        Veräppeln können wir uns selbst!
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          AW: Anlage V bei Eigentümergemeinschaft

                          Überschuss:

                          Anlage FE 1 Kennzahl 100 ("laufende Einkünfte nach Schlüssel zu verteilen")

                          Anlage V "Ermittlung und Zuordnung der Einkünfte" Zeilen 21-24

                          und ich meine, das ich doch in Zeile 24 die Hälfte eintragen muß.

                          - - - Aktualisiert - - -

                          Das stimmt, oben drüber steht "Elster Programme".

                          Wo hätte ich das sonst eintragen müssen ??

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Anlage V bei Eigentümergemeinschaft

                            Zitat von Anja C.
                            ---> die einheitliche Feststellung habe ich gemacht (mit der Gesamtsumme), aber die lässt sich nicht auf beide Feststellungsbeteiligte hälftig aufteilen, trotz 1/50 Quote :-((
                            Genau. Und jetzt bist Du bei der Einkommensteuererklärung. Wie ich ja schon gesagt habe: die Feststellungserklärung ist mit ElsterFormular nicht möglich.

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                              #15
                              AW: Anlage V bei Eigentümergemeinschaft

                              und ich meine, das ich doch in Zeile 24 die Hälfte eintragen muß.
                              Unsinn! Nur in Zeile 24 der Feststellungserklärung gehören die gesamten (negativen) Einkünfte der Gemeinschaft! Die Aufteilung nach Schlüssel erfolgt über die Anlagen FB, deshalb muss für jeden Beteiligten auch eine eigene Anlage FB angelegt werden
                              Der (negative) Gesamtbetrag, der nach Schlüssel aufzuteilen ist, ist händisch in die Anlage FE1 einzutragen! In der Regel ist das der Wert aus Zeile 24 der dortigen Anlage V.

                              In deiner eigenen Erklärung hat dein Anteil in Zeile 24 nichts verloren! Du füllst genau die eine Zeile aus, wie ich sie hier hochgeladen habe.
                              Zuletzt geändert von Charlie24; 19.04.2017, 21:36.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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