Meine Mutter erhält zwei Renten 1. Rente gesetzlich, 2. Rente aus berufsständischer Versorgungseinrichtung. Im Elster Formular Anlage R für 2016 verstehe ich nicht wie ich die 2. Rente eintragen soll?? Außerdem sieht die Anlage R der Bundesfinanzverwaltung komplett anders aus und hier wäre das Eintragen von zwei Renten kein Problem!! Was tun?
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AW: Anlage R
Bei meinem Schwiegervater waren 3 Leibrenten der Rentenart 1 bzw. 2 einzutragen, selbst 5 solcher Renten wären mit ElsterFormular kein Problem gewesen!
Nach 3 Leibrenten ist beim amtlichen Papierformular bereits Schluss, da ist ElsterFormular dem Papier doch deutlich überlegen.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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AW: Anlage R
Da es schon ein Thread dazu gibt, frage ich auch mal hier nach Rat.
Ich habe eine Witwenrente einzutragen.
Wird bei Anlage R eingetragen bei Leibrente als gesetzliche Rente. Denke, soweit passt es.
Aber was ich nicht verstehe ist der Rest.
1) Rentenbetrag (einschließlich Einmalzahlung und Leistungen). Kommt da die Gesamtsumme (brutto) aus den Monatlichen Beiträgen rein (also die Summe aus 6x den Betrag für die erste Jahreshälfte und 6x für die zweite nach der Anpassung)?
Steht zwar so im Infokästchen (zumindest verstehe ich das so), jedoch würde ich da lieber sicher gehen und frage nochmal nach.
2) Bei Öffnungsklausel/Prozentsatz ist es der Satz einzutragen der beim Rentenbescheid angegeben wurde als der kam? Der bleibt ja dann immer gleich nehme ich an (sofern es der ist wo ich denke).
3) Müssen die Pflege- und Krankenversicherungsanteile auch i-wo eingetragen werden?
Habe was bei Vorsorgeaufwand gesehen unter Punkt 17 und 18. Soll es da rein? Wenn ja, bei Krankenversicherung nur der Betrag oder zusammen mit dem Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung?Zuletzt geändert von B-Scheuert; 29.04.2017, 18:45.
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AW: Anlage R
Zu 1: Der Rentenbetrag ist der Jahresbruttobetrag vor Abzug der Beitragsanteile zur Kranken- und Pflegeversicherung, so wie das in der Ausfüllhilfe steht.
Bei Witwenrenten gibt es häufig auch eine vorhergehende Rente. Je nach Beginn der Rente gibt es einen oder auch noch keinen Rentenanpassungsbetrag.
Man sollte beim Rentenversicherungsträger jedenfalls für die Zukunft eine steuerliche Bescheinigung anfordern, die wird dann jährlich automatisch zugeschickt.
Die Berechnung des Rentenanpassungsbetrages kann man sich auf diese Weise sparen, der wird dann automatisch jährlich mitgeteilt.
Zu 2: Ich nehme auch an, dass der Prozentsatz gleich bleibt. Dazu habe ich aber keine eigene Erfahrung.
Zu 3: Die eigenen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind 2016 in die Zeilen 17 und 19 der Anlage Vorsorgeaufwand einzutragen.
In Zeile 11 ist Ja anzukreuzen.
Was verstehst du unter Zusatzbeitrag? Da wird normalerweise nicht mehr differenziert, du trägst in Zeile 17 deinen Anteil an der Krankenversicherung ein.Freundliche Grüße
Charlie24
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@Charlie24 - Vielen Dank für die Antwort.
Bin mir immer unsicher was damit gemeint ist (jetzt mit Jahresbrutto) und ob es dann wirklich auch so einfach ist (will da ja auch nichts falsches eintragen), weshalb ich nochmal nachgefragt hatte.
Also wenn ich 6 Monate 200 Euro bekomme, nach der Anpassung dann 210, trage ich als Jahresbrutto 2460 ein.
Auf dem Rentenanpassungs-Schreiben ist aufgeführt die Monatliche Bruttorente, dann der Anteil der KV, danach der "Zusatzbeitrag zur KV" und der Pflegeversicherungsbeitrag. Zum Schluss der Nettobetrag dann. Aber im Infokästchen steht das man die mit dazu rechnen soll.
Bei 11 Ja ankreuzen - Steuerfreie Zuschüsse - ja?
Und bei 17 und 18 - trage ich die Jahressumme der KV Beiträge und Pflegeversicherung oder die Monatlichen Abzüge ein? Jahressumme würde Sinn machen, da ich vor und nach der Anpassung das ganze nehmen könnte. Ansonsten wüsste ich nicht was da genau rein soll.Zuletzt geändert von B-Scheuert; 29.04.2017, 23:29.
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Zitat von B-Scheuert Beitrag anzeigenBei 11 Ja ankreuzen - Steuerfreie Zuschüsse - ja?
Zitat von B-Scheuert Beitrag anzeigenUnd bei 17 und 18 - trage ich die Jahressumme der KV Beiträge und Pflegeversicherung
Es mag der eine oder andere ganz anders sehen, aber das Erklären der korrekten Beträge bei Rentenbezug ist vor allem beim ersten oder auch beim zweiten Mal ganz schön nervenaufreibend bzw. kompliziert.
Wenn man dann noch bedenkt, dass dem Finanzamt wg. Datenaustausch mit dem Rententräger ohnehin längst alle in Frage kommenden Beträge auf den Cent genau vorliegen, warum zerbreche ich mir als Rentner dann so den Kopf? (bzw. komme mir so b-scheuert vor ...)
Will damit sagen: Es reicht vollkommen, einfach Zirka-Beträge einzugeben. Das Finanzamt korrigiert es ohnehin - kostenlos.
Natürlich kann ich mich in dem Falle nicht auf die von Elster vorgenommene Vorausberechnung verlassen. Was in meinen Augen aber immer noch das kleinere Übel ist.
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AW: Anlage R
... aber das Erklären der korrekten Beträge bei Rentenbezug ist vor allem beim ersten oder auch beim zweiten Mal ganz schön nervenaufreibend bzw. kompliziert.
Ich hatte diesen Antrag bereits mit dem Rentenantrag gestellt und erhalte die Mitteilung seitdem zuverlässig im Januar des Folgejahres.
Den Antrag kann man als Rentner hier auch online stellen (Rentenbezugsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt, Versichertenrente oder Hinterbliebenenrente auswählen!):
https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/Freundliche Grüße
Charlie24
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AW: Anlage R
Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenIch hatte diesen Antrag bereits mit dem Rentenantrag gestellt und erhalte die Mitteilung seitdem zuverlässig im Januar des Folgejahres.
Es hätte mir - und wie ich hier lese, auch vielen anderen - viel Brasselei bei der Erstellung der Steuererklärung erspart.
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AW: Anlage R
Zitat von Anja39 Beitrag anzeigenAuf diese Möglichkeit hat mich damals die ansonsten vorzüglich arbeitende Rentenantragsstelle nicht hingewiesen.
Es hätte mir - und wie ich hier lese, auch vielen anderen - viel Brasselei bei der Erstellung der Steuererklärung erspart.
Ich habe es auch nur per Zufall auf der Seite der DRV entdeckt
Gruß FIGULGruß FIGUL
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AW: Anlage R
Der Hinweis auf diese Bescheinigung stand bei mir 2014 im Rentenbescheid und ich habe die Bescheinigung dann damals nicht online sondern einfach schriftlich beantragt.
Vorher wusste ich das auch nicht.
Eine andere Möglichkeit, einfach an die Daten zu kommen, ist die Nutzung des Belegabrufs.
Da kann es zwar sein, dass die Daten erst Anfang März des Folgejahres bereitgestellt werden, das reicht aber locker aus, um die Steuererklärung zeitgerecht zu erstellen.Freundliche Grüße
Charlie24
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Moin zusammen,
Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenDen Antrag kann man als Rentner hier auch online stellen (Rentenbezugsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt, Versichertenrente oder Hinterbliebenenrente auswählen!):
https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/
Eine Frage hänge ich hier noch mit ran:
Habe des öfteren hier schon gelesen, dass in Zeile 11, Anlage Vorsorgeaufwand immer "ja" anzukreuzen ist. Warum? Ich bekomme keine steuerfreien Zuschüsse soviel ich weiß.
Und wenn immer "ja" angekreuzt werden muss, warum dann auch die Möglichkeit "nein" wählen zu können?
Nach meinen Beobachtungen ändert sich die Steuerschuld nicht, egal was ich dort ankreuze.
Kann man das plausibel begründen?
Viele Grüße - rollo-20
Edit: Ausdruckfehler Formular korrigiertZuletzt geändert von rollo-20; 01.05.2017, 19:48.
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AW: Anlage R
Ich bekomme keine steuerfreien Zuschüsse ...
Die meisten Rentner sind aber in der sog. KVdR und da trägt die Rentenversicherung die Hälfte des Grundbeitrags zur Krankenversicherung, also auch Ja!
Das Nein ist für Selbständige, die 100% ihres Krankenversicherungsbeitrags selbst tragen müssen.
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Nachtrag:
Nach meinen Beobachtungen ändert sich die Steuerschuld nicht, egal was ich dort ankreuze.Freundliche Grüße
Charlie24
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