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Steuerberaterkosten / ADAC / priv. Rentenvorsorge

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    Steuerberaterkosten / ADAC / priv. Rentenvorsorge

    Einen schönen guten Abend,

    ich hab da mal ne paar Fragen. Wo trage ich denn die Kosten vom Steuerberater vom letzten Jahr ein? Finde im Elster Programm keine passende Rubrik.
    Ist der Jahresbeitrag vom ADAC absetzbar? Mein Vater sagte mir ja, aber n Freund sagte nein. Was ist denn nun richtig? Wenn ja, wo trage ich das denn bei Elster ein?
    Als letzte Frage noch, ich hab ne priv. Rentenvorsorge. Ist kein Rister und auch kein Rürup. Ist eine Rentenversicherung. Finde aber leider auch dazu eine Rubrik bei Elster.
    Sorry das ich so viel frage, ist aber mein erster Versuch die Steuererkärung selber zu machen.
    Vielen Dank schon mal für Eure Antworten.

    mit freundlichen Grüßen

    #2
    AW: Steuerberaterkosten / ADAC / priv. Rentenvorsorge

    Hallo,

    Steuerberaterkosten sind eventuell Werbungskosten (etwa Anlage V), ggf. muss der Betrag aufgeteilt werden.
    Konkret: Was war der Auftrag? Welcher Umfang?

    ADAC ist nicht absetzbar, außer es handelt sich um eine KFZ-Haftpflicht (bieten die ja auch an).

    Rentenversicherung: Da kenne ich mich nicht gut genug aus, um Ratschläge zu geben.

    Stefan
    Zuletzt geändert von reckoner; 24.04.2017, 20:06.
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

    Kommentar


      #3
      AW: Steuerberaterkosten / ADAC / priv. Rentenvorsorge

      Für Rentenversicherungen mit Abschluss und erster Beitragszahlung vor dem 01.01.2005 gibt es in der Anlage Vorsorgeaufwand die Zeilen 51 oder 52!

      Ob sich die Beiträge dann steuerlich auswirken, ist eine andere Frage. Zumeist werden die Höchstbeträge bereits mit den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft.

      Neuere nicht zertifizierte Rentenversicherungen sind steuerlich bedeutungslos.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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