Hallo Freunde,
in der Steuererklärung für 2015 hatte ich private Pflegeversicherungsbeiträge in Zl.28 der Vorsorgeanlage eingetragen, weil die Überschrift dazu paßte. Im Bescheid kam sinngemäß der Hinweis:
Der zusätzliche Höchstbetrag … konnte nicht gewährt werden, weil ich vor 01/1958 geboren wurde. Die von mir gezahlten Beiträge wurden den „übrigen Versicherungsbeiträgen“ hinzugerechnet, wo es Höchstgrenzen gibt.
Heuer möchte ich es von vornherein richtig machen und frage daher: Wo muß ich diese Beiträge eintragen?
Vielleicht muß ich dazusagen, daß ich 2-facher Rentner bin: BfA +Betriebsrente.
Gruß!
Friedrich
in der Steuererklärung für 2015 hatte ich private Pflegeversicherungsbeiträge in Zl.28 der Vorsorgeanlage eingetragen, weil die Überschrift dazu paßte. Im Bescheid kam sinngemäß der Hinweis:
Der zusätzliche Höchstbetrag … konnte nicht gewährt werden, weil ich vor 01/1958 geboren wurde. Die von mir gezahlten Beiträge wurden den „übrigen Versicherungsbeiträgen“ hinzugerechnet, wo es Höchstgrenzen gibt.
Heuer möchte ich es von vornherein richtig machen und frage daher: Wo muß ich diese Beiträge eintragen?
Vielleicht muß ich dazusagen, daß ich 2-facher Rentner bin: BfA +Betriebsrente.
Gruß!
Friedrich
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