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Festgesetzt werden- Summe in Berechnung und Bescheid stimmt nicht überein

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    Festgesetzt werden- Summe in Berechnung und Bescheid stimmt nicht überein

    Ich habe mir meinen Bescheid vom Finanzamt 2015 und meine Berechnung mit Elster 2015 durchgelesen.

    Spalte Einkommensteuer

    festgesetzt werden Summe z.B. 4000 Euro vom Finanzamt Bescheid,-------- Summe Elster Berechnung 210 Euro weniger
    Abzug vom Lohn des Ehemanns - stimmt wieder überein
    Kapitalertragsteuer- stimmt überein
    mit Ablauf der Sperrfrist tauchen die 210 Euro Unterschied wieder auf.

    Das hatte nun zur Folge das ich ca. 240 Euro weniger bekam, als bei der Elster Berechnung.
    Wo liegt da der Fehler?

    Bei der Berechnung 2016 habe ich die gleiche Summe wieder als Rückerstattung dort stehen, wird wohl wieder fehlerhaft sein... was mache ich falsch?
    Ist noch nicht abgeschickt.

    Danke

    #2
    AW: Festgesetzt werden- Summe in Berechnung und Bescheid stimmt nicht überein

    Mit Ablauf der Sperrfrist könnte die Anlage VL betreffen. Nichts genaues weiss ich nicht, ich rate mal ins graue.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
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    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Festgesetzt werden- Summe in Berechnung und Bescheid stimmt nicht überein

      Nun habe ich nochmals eine andere Berechnung gemacht. Und zwar hatte ich vorher Häkchen bei der Günstigerprüfung bei meinem Mann und mir gesetzt.

      Nun habe ich sie weggenommen, muß aber bei meinem Mann auch das Häkchen setzen (ich bin auch Kirchensteuerpflichtig habe aber keine Kirchensteuer gezahlt) was aber nicht stimmt. Bei mir stimmt das Häkchen schon.
      Erst dann geht die Berechnung.

      Dann erst fällt der Betrag bei der Berechnung geringer aus, den ich zurückbekomme.

      Ich weiß nicht was ich falsch mache.
      Zuletzt geändert von funny; 28.04.2017, 19:24.

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        #4
        AW: Festgesetzt werden- Summe in Berechnung und Bescheid stimmt nicht überein

        Nun habe ich nochmals eine andere Berechnung gemacht. Und zwar hatte ich vorher Häkchen bei der Günstigerprüfung bei mir und meiner Frau gesetzt.
        Du meinst die Günstigerprüfung in der Anlage KAP?

        Die bringt bei zusammenveranlagten Ehegatten bis zu einem zu versteuernden Einkommen von rund 31.500 Euro ein günstigeres Ergebnis.

        Die Abweichungen zwischen der Berechnung in ElsterFormular und dem Bescheid des Finanzamts beruhen sehr häufig darauf, dass in Zeile 10 (jetzt Zeile 11) der Anlage Vorsorgeaufwand
        fälschlich Nein angekreuzt wurde. Arbeitnehmer müssen da richtigerweise Ja ankreuzen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Festgesetzt werden- Summe in Berechnung und Bescheid stimmt nicht überein

          Ja, ich meine die Günstigerprüfung bei KAP. (Wieso berechnet Elster überhaupt, wenn das Einkommen höher ist?)

          Das Ja habe ich angekreuzt.

          Das Einkommen ist höher. Also keine Günstigerprüfung ankreuzen.

          Ich lasse nun die Häkchen bei der (ich bin auch Kirchensteuerpflichtig habe aber keine Kirchensteuer gezahlt).

          Da mir Elster immer anzeigt, das Häkchen auch bei meinem Mann zu setzen, da gemeinsam veranlagt, lasse ich das stehen, obwohl mein Mann keine ausländischen Einkünfte hat, wo Kirchensteuer hätte abgehen müssen.

          Die Rückerstattung fällt dadurch niedriger aus und ich hoffe nicht auf mehr.

          Weiss natürlich noch immer nicht, ob es daran liegt, und der Bescheid vom Finanzamt nun richtig ausfällt.
          Zuletzt geändert von funny; 28.04.2017, 19:53.

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            #6
            AW: Festgesetzt werden- Summe in Berechnung und Bescheid stimmt nicht überein

            Das Einkommen ist höher. Also keine Günstigerprüfung ankreuzen.
            Wenn du die Anlage KAP beigefügt hast, weil Kirchensteuer nachentrichtet werden muss, gibt es dafür ja ein eigenes Ankreuzfeld in Zeile 6.

            Berechnet wird die Kapitalertragsteuer immer, sie fällt aber niedriger aus, wenn der eigene Grenzsteuersatz unter 25% liegt.

            Wenn das zu versteuernde Einkommen, wie du schreibst, über dem von mir genannten Wert liegt, müsste die Berechnung immer gleich ausfallen,
            unabhängig davon, ob du jetzt das Kreuz in Zeile 4 setzt oder nicht.

            Schädlich ist der Antrag aber nie, also kannst du die Günstigerprüfung natürlich angekreuzt lassen!
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              AW: Festgesetzt werden- Summe in Berechnung und Bescheid stimmt nicht überein

              Zeile 6 ist ja wie gesagt angekreuzt. Ich verstehe nur nicht, warum bei meinem Mann das auch so sein muß, obwohl er keine Kirchensteuer nachentrichten muß.


              Der Betrag bleibt auch gleich (Häkchen bei Günstigerprüfung und mit- Häkchen nachzureichen Kirchensteuer-) bzw. kein Häkchen bei 4.
              Wenn ich aber nur Häkchen bei nachzureichen Kirchensteuer mache ist die Rückerstattung niedriger, die wahrscheinlich auch stimmt.

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