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    Werbungskostenpauschale absetzen

    Guten Tag allerseits,

    ich möchte gern wissen, ob die Werbungskostenpauschale automatisch berücksichtigt wird wenn eine Honorarliste eingereicht wird oder muß man sie extra beantragen.

    Vielen Dank im Voraus.

    #2
    AW: Werbungskostenpauschale absetzen

    Ich nehme an, Sie meinen die Pauschale in Höhe von 1000Euro?
    Wenn es sich um Einkünfte laut Anlage N geht, dann schon.
    Wenn es als freiberufliche Tätigkeit geht und über eine Anlage S läuft, dann nicht.
    Werbungskostenpauschale nur, wenn es um Einkünfte aus unselbstständiger Tätigkeit geht.
    siehe das Gesetz
    1Für Werbungskosten sind bei der Ermittlung der Einkünfte die folgenden Pauschbeträge abzuziehen, wenn nicht höhere Werbungskosten nachgewiesen werden: 1.
    a) von den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit vorbehaltlich Buchstabe b:
    ein Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1 000 Euro;

    Kommentar


      #3
      AW: Werbungskostenpauschale absetzen

      Es gibt außer bei bestimmten Tätigkeiten, für freiberufliche Tätigkeit überhaupt keine Betriebsausgabenpauschalen.

      https://www.jurion.de/gesetze/esth_2010/18.2/

      Du ermittelst deinen Gewinn normalerweise im Rahmen einer Einnahmenüberschussrechnung -EÜR-!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Werbungskostenpauschale absetzen

        Vielen Dank für die Infos.
        Wenn ich alles richtig verstanden habe heißt es, für Heimbüroarbeit werden die Kosten nicht berücksichtigt. Gemein!
        Ich werde sie trotzdem auflisten und einreichen - vielleicht ist das FA mal gnädig.
        Nochmals danke!

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          #5
          AW: Werbungskostenpauschale absetzen

          Zitat von margri Beitrag anzeigen
          Vielen Dank für die Infos.
          Wenn ich alles richtig verstanden habe heißt es, für Heimbüroarbeit werden die Kosten nicht berücksichtigt. Gemein!
          Ich werde sie trotzdem auflisten und einreichen - vielleicht ist das FA mal gnädig.
          Nochmals danke!
          Hallo,

          Selbstverständlich werden die Kosten berücksichtigt. Es gibt nur keine Pauschale.
          Siehe Beitrag Charlie24 - Zitat:
          Du ermittelst deinen Gewinn normalerweise im Rahmen einer Einnahmenüberschussrechnung -EÜR-!
          Gruß FIGUL

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